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Auf die Kritik folgt eine Korrektur: Zwei Wochen nach dem eilig zurückgezogenen Vorschlag zur Fair-Use-Regelung beim Mobilfunk-Roaming innerhalb der Europäischen Union hat die zuständige EU-Kommission gestern einen überarbeiteten Entwurf vorgestellt. Der orientiert sich deutlich stärker am Verbraucher, kommt aber noch immer nicht ohne Fallstrick aus.
Grundsätzlich sollen Urlauber und Geschäftsreisende keinen Nachteil erleiden, wenn sie ihren Mobilfunkvertrag längere Zeit im Jahr in einem andere EU-Staat nutzen. Die im ersten Entwurf vorgesehenen Limits von 30 und 90 Tagen sind nicht mehr enthalten. An deren Stelle soll jedoch eine andere Maßnahme rücken, um Missbrauch zu verhindern.
Wird im EU-Ausland mehr Datenvolumen als in der Heimat verbraucht, kann der Provider dies als missbräuchliche Nutzung einstufen. Gleiches gilt, wenn die zum Vertrag gehörende SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland zum Einsatz kommt oder ein und derselbe Nutzer mehrere SIM-Karten eines Providers im EU-Ausland verwendet. In solchen Fällen sollen die Anbieter Roaming-Gebühren erheben dürfen. Mit maximal 0,04 Euro pro Telefonminute, 0,01 Euro pro SMS und 0,0085 Euro pro übertragenem Megabyte fallen die Preis aber moderat aus.
Allerdings soll eine Hürde dafür sorgen, dass die Anbieter nicht eigenmächtig ihre Vorstellung von Missbrauch und Gefährdung des Geschäftsmodells durchsetzen können. Denn ob und wann der Zuschlag erhoben werden darf, sollen die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden festlegen, in Deutschland wäre dies die Bundesnetzagentur. Erst wenn die Unternehmen Nachweise erbringen können, soll der Aufschlag erlaubt werden.
Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass die Kommissare Mitte Dezember ihre Zustimmung erteilen, zuvor sollen Regulierungsbehörden und Interessenvertreter ihre Meinung äußern können. In Kraft würde die Regelung im Juni 2017 treten - dann sollen Roaming-Gebühren für die meisten EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union Geschichte sein.