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Dem Bezahlsender Sky, dessen Programmangebot hauptsächlich aus Live-Sport, Spielfilmen, Serien und Dokumentation besteht, ist erneut ein Schlag gegen ein illegales Streaming-Angebot gelungen. Wie der Sender am Montag mitteilt, habe das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 221/14) den Betreiber der illegalen Streaming-Plattform Stream4u.tv sowie dessen technischen Dienstleister, welcher die dazugehörige Hardware für das Angebot geliefert hatte, zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 18.000 Euro verurteilt.
Damit wurde erstmals nicht nur der Betreiber eines illegalen Streaming-Angebots verurteilt, sondern wegen Beihilfe auch ein Lieferant. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts hafte der Dienstleister als Gesamtschuldner im vollem Umfang, da diesem durchaus bewusst war, dass die gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung geschützter Inhalte genutzt werde. Das Urteil kann damit als Warnung für alle Beteiligten einer illegalen Streaming-Webseite gesehen werden – es ist die erste zivilrechtliche Verurteilung im Rahmen einer Gesamtschuld.
„Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten – unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitier hat oder nicht. “, so Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland.
Der Bezahlsender setzt viel daran, gegen illegale Streaming-Anbieter und dessen Gehilfen vorzugehen. Erst Ende des vergangenen Jahres konnte man erfolgreich die inzwischen abgeschaltete Webseite mystream.cc belangen, den Betreiber ermitteln und ihn schließlich festnehmen lassen.
Auch Nutzer könnten Strafen drohen
Strafen zu befürchten haben inzwischen aber nicht mehr nur die Betreiber und deren Dienstleister, sondern auch die Nutzer solcher Angebote. Ende April urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass sich auch derjenige strafbar macht, der Filme, Serien und andere eigentlich kostenpflichtige und geschützte Inhalte online streamt. Im konkreten Fall ging es um eine niederländische Webseite, die eine Settop-Box für den Anschluss an den Fernseher angeboten hatte, mithilfe derer man auf illegale Streaming-Angebote zugreifen konnte.
Der EuGH entschied, dass über ein solches Gerät die „öffentliche Wiedergabe geschützter Werke“ vorgenommen werden könne und dass Streaming darüber eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Käufer einer solchen Box hätten sich damit wissentlich Zugang zu geschütztem Material verschafft.
Theoretisch könnte dieses Urteil auch für andere Geräte, wie beispielsweise Computer oder Smartphones, gelten und somit auch die Konsumenten illegaler Angebote treffen.