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Prüfung verzögert

StreamOn soll offenkundig gegen EU-Recht verstoßen

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StreamOn soll offenkundig gegen EU-Recht verstoßen
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Der Wahlkampf zur Bundestagswahl im September ist bereits im vollen Gange und dabei spielen natürlich auch netzpolitische Themen eine Rolle, wenngleich Themenfelder wie soziale Gerechtigkeit, die wirtschaftliche Situation und andere im Vordergrund stehen. Wie vor jeder Wahl versucht aber natürlich jede Partei ihre Themen in den Fokus zu rücken. Daher nutzten Die Grünen die Möglichkeit eine Kleine Anfrage im Bundestag zu stellen, um sich über den aktuellen Stand der Prüfung des StreamOn-Angebotes durch die Bundesnetzagentur zu informieren.

Zur Ankündigung von StreamOn haben wir uns mit dem Thema bereits ausgiebig auseinandergesetzt. Auf die Kleine Anfrage antwortete die Bundesregierung, dass die Prüfung durch die Bundesnetzagentur noch laufe. Laut Regierungsauskunft werden man "nach Abschluss dieser Prüfung entscheiden, ob beziehungsweise inwieweit Anpassungen erforderlich sind." Unklar ist aber, warum sich diese Prüfung schon derart lange hinauszögert.

Dies wird dann auch durch die Opposition kritisiert. So erklärt Konstantin von Notz, netzpolitische Sprecher der Grünen: "Der StreamOn-Tarif verstößt offenkundig gegen EU-Recht - das pfeifen die Spatzen von den Dächern Brüssels. Ein Schelm, der sich wundert, warum man just in Deutschland bis in den Herbst prüft?"

Unangenehme Nachrichten kurz vor wichtigen Wahlen werden gerne vermieden. Im Falle der Netzneutralität scheint das Thema auch nicht wichtig genug zu sein, um mit dem notwendigen Druck behandelt zu werden.

Ungeachtet der netzpolitischen Diskussion hat die Telekom das StreamON-Angebot in der Vergangenheit regelmäßig ausgebaut. Zuletzt wurde am 01. August beispielsweise eine Kooperation mit Deezer und zahlreichen weiteren Diensten bekanntgegeben.