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Mit wenigen Ausnahmen

EU-Parlament schränkt Geoblocking beim Online-Shopping ein

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EU-Parlament schränkt Geoblocking beim Online-Shopping ein
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Das Einkaufen via Internet innerhalb der EU soll vermutlich noch in diesem Jahr mit weniger Diskriminierungen als bislang verbunden sein. Nachdem sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zunächst nicht durchsetzen konnte und daraufhin ein Kompromiss erarbeitet werden musste, stimmte dem heute das EU-Parlament zu. Verbraucher soll die neue Verordnung in erster Linie vor höheren Preisen schützen.

Genau diese können Händler bislang aber auf einem Umweg verlangen. Ruft ein deutscher oder französischer Verbraucher einen italienischen Online-Shop auf, darf der Händler den potentiellen Käufer auf den Shop seines jeweiligen Herkunftslandes umleiten. Das Ergebnis: Wofür italienische Verbraucher 100 Euro zahlen würden, könnte den deutschen oder französischen Kunden 110 Euro kosten. Die EU-Kommission stuft das bereits geraumer Zeit als unzulässige Diskriminierung ein. Immerhin wäre eine solche Regelung im stationären Handel unzulässig.

Die nun beschlossene Verordnung geht aber noch weiter. Denn derzeit dürfen Online-Händler den Verkauf an Verbraucher aus einem anderen EU-Staat ablehnen. Begründet wird dies in vielen Fällen mit überdurchschnittlich hohen Versandkosten oder anderen Ausgaben, die aufgrund das abweichenden Herkunftslandes anfallen. Dieses pauschale Ausschließen von Verbrauchern aus einem abweichenden EU-Staat wird aber ebenfalls untersagt. Zwar dürfen Händler den Versand nach wie vor ablehnen, sie müssen dem Kunden aber die Möglichkeit bieten, sich selbst um den Transport zu kümmern. Das kann den selbst organisierten Versand mit einem Dienstleister bedeuten, aber auch das persönliche Abholen muss möglich sein.

Gestrichen wird ebenso die Möglichkeit, die Bezahlung nur mit einer Debit- oder Kreditkarte, die im gleichen Land wie dem Sitz des Online-Händlers ausgestellt wurde, zu ermöglichen. Somit muss künftig beispielsweise in einem italienischen Online-Shop auch eine in Deutschland oder Frankreich ausgestellte Visa-Karte akzeptiert werden.

PC-Spiele, Filme und anderes bleiben ausgenommen

Doch es wird Ausnahmen geben. Kann der Händler einen Preisaufschlag sachlich begründen, wird ein solcher auch weiterhin zulässig sein. Zudem darf er den Verkauf eines Artikels verweigern, einen generellen Anspruch auf den Kauf wird es anders als ursprünglich gewünscht nicht geben. Zu guter Letzt sind Produkte, die urheberrechtlich geschützt sind, komplett von der neuen Regelung ausgenommen. Das betrifft unter anderem Musik, PC-Spiele und Filme.

Wann genau die neue Verordnung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Zunächst muss der EU-Rat zustimmen, anschließend muss sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Händler dann noch neun Monate Zeit, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Ein Start bis Ende 2018 gilt als möglich.

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