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Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung der Tarifoption Vodafone Pass des Düsseldorfer Providers Vodafone vorerst abgeschlossen. Erwartungsgemäß hat die Behörde Änderungen verlangt. Eine Verletzung der Netztneutralität erkennt man anders als bei StreamOn der Deutschen Telekom nicht mehr. Ob Vodafone die Entscheidung akzeptiert, ist noch nicht bekannt.
Allerdings hat sich das Unternehmen weitaus kooperativer als der große Konkurrent verhalten, der derzeit gerichtlich gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur vorgeht. Die kam Mitte Dezember zu der Auffassung, dass StreamOn in wichtigen Teilen rechtswidrig sei, vor allem in Hinblick auf die Nichtnutzbarkeit im EU-Ausland sowie der Verletzung der Netzneutralität aufgrund der Drosselung des Videoverkehrs.
Eine derartige Klausel enthielt zunächst auch die Option Vodafone Pass. Doch wie die Bundesnetzagentur mitteilt, liegt eine Verletzung aufgrund zwischenzeitlich geänderter Bedienungen nicht mehr vor. Eine Hintertür hält Vodafone sich aber offen: Sollte die Rechtslage eine Drosselung doch erlauben, kann sie aktiviert werden. Das behält das Unternehmen sich vor und dürfte damit vor allem auf die Gerichtsentscheidung im Verfahren zwischen der Deutschen Telekom und der Bundesnetzagentur warten. Allerdings hat man zugesichert, die Behörde drei Monate vor dem Start der Drosselung zu informieren.
An anderer Stelle muss Vodafone jedoch nachbessern. Derzeit heißt es in den Nutzungsbedingungen, dass Vodafone Pass nur innerhalb Deutschland genutzt werden kann, im Ausland geht der der Datenverkehr zulasten des Datenvolumens, bzw. wird berechnet. Man behalte sich jedoch vor, Vodafone pass künftig auch innerhalb der EU gemäß der EU-Roaming-Verordnung (EU 2015/2120) anzubieten. Dann gelte jedoch die in der Verordnung verankerte „Fair Usage Policy": Nach den ersten 5 GB geht die weitere Nutzung zulasten des im Tarif enthaltenen Datenvolumens. Laut Bundesnetzagentur ist die Grenze von 5 GB aber zu niedrig, daher wird diese ab sofort untersagt. Gleichzeitig muss Vodafone die Nutzung gemäß der Roaming-Verordnung ermöglichen.
Einen weiteren Kritikpunkt hat man bereits beseitigt. Ursprünglich konnte Unternehmen am Vodafone-Pass-Programm nur teilnehmen, wenn der Dienst über eine App angeboten wird. Inhalteanbieter ohne eine solche würden jedoch benachteiligt, was den Wettbewerb behindern und die Medienvielfalt unter Umständen einschränken würde. Mittlerweile wurden die entsprechenden Bedingungen überarbeitet.