Werbung
Wie jetzt bekannt wurde, haben sich die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern kurz vor Halloween auf ein gemeinsames Konzept geeinigt, um die Bußgelder festzulegen, die bei einem Verstoß gegen die DSGVO fällig werden. Ein Faktor, der bei der Bußgeldberechnung in Zukunft eine Rolle spielen soll, ist die Größe des Unternehmens. Anschließend wird mit Hilfe des Jahresumsatzes ein wirtschaftlicher Grundwert bestimmt. Abschließend wird ein Multiplikator festgelegt. Hierbei ist die Schwere des Verstoßes entscheidend. Je schwerer das Vergehen, desto höher der Mulitplikator und desto höher die Strafe. Die ermittelte Strafe kann allerdings im Nachhinein noch angepasst werden.
Des Weiteren gab die bayerische Datenschutzaufsicht bekannt, in Zukunft gegen Webseiten-Tracking vorzugehen und entsprechende Bußgelder zu verhängen, sollte ein Betreiber seine Nutzer unrechtmäßig tracken. Die Datenschützer führen hier als Beispiel die Google-Dienste Analytics und AdWords auf. Hier sollen die Nutzer ihre Einwilligung abgeben müssen, bevor die Dienste aktiv werden können. Der Europäische Gerichtshof hatte erst in jüngster Vergangenheit in einem Urteil beschlossen, dass Nutzer bei technisch nicht notwendigen Cookies bereits im Vorfeld ihre Zustimmung geben müssen.
Auch das Thema Whitelist scheint nun endgültig geklärt zu sein. Bei der sogenannten Whitelist handelt es sich um eine Liste mit Unternehmen, die keine Prüfung durchführen müssen um mögliche vorhandene Datenschutzprobleme festzustellen. Bislang weigerten sich die deutschen Datenschützer solch eine Liste zu nutzen. Allerdings haben die Aufsichtsbehörden der Länder Belgien, Österreich, Spanien und Frankreich eine offizielle Whitelist veröffentlicht und setzen Deutschland somit unter Zugzwang. Aktuell ist davon auszugehen, dass auch die deutschen Datenschützer in naher Zukunft der Öffentlichkeit eine entsprechende Whitelist vorstellen werden.