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Dass es dem Peng Kollektiv im letzten Jahr medienwirksam gelungen war, einen deutschen Reisepass mit einem gemorphten Bild von zwei Personen zu beantragen, scheint auch die Bundesregierung mitbekommen zu haben und diese versucht nun, die Sicherheitslücke bei der Passvergabe zu schließen. Durch ein gemorphtes Bild sind zwei Personen in der Lage, ein und denselben Pass zu nutzen. Dadurch wäre es für Straftäter oder Terroristen ein Leichtes, sich eine neue Identität zu verschaffen und somit ungehindert durch die Welt zu reisen, da es sich tatsächlich um einen echten Pass und keine Fälschung handelt.
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Wie jetzt einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zu entnehmen ist, soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, eigene Passfotos bei der Antragsstellung eines Ausweises mitzubringen. Die Fotos sollen in Zukunft in den jeweiligen Meldeämtern unter Aufsicht erstellt werden. Allerdings werden jetzt keine Fotografen zu Beamten und entsprechende Fotostudios bei den Meldebehörden eingerichtet. Laut Bundesregierung sollen sogenannte Self Service Terminals in den Ämtern aufgestellt werden, an denen jeder Bürger in der Lage ist, sich selbst ein passendes Passbild zu erstellen. Dieses wird anschließend direkt an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Dies dürfte dann auch das Ende des Berufszweiges der Passfoto-Dienstleister bedeuten.
Des Weiteren sieht der genannte Gesetzentwurf neue Ermittlungsbefugnisse vor. Bislang konnten Behörden anhand der Seriennummer des Ausweisdokumentes keine weiteren Ermittlungen unternehmen. Nun soll es den ermittelnden Behörden ermöglicht werden, bereits im Fahndungsfall die zu einem Ausweis gehörenden Daten direkt bei der entsprechenden Behörde abzufragen. Die Ermittler würden die gespeicherten Daten dann direkt beim Ausweishersteller abfragen und die Ermittlungen anhand der gewonnenen Erkenntnisse fortführen.