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Bevorzugung von bestimmtem Datenverkehr verstößt gegen Netzneutralität

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Bevorzugung von bestimmtem Datenverkehr verstößt gegen Netzneutralität
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Heute entschied der europäische Gerichtshof in Luxemburg: Zero Rating verstößt gegen die Netzneutralität. Dies könnte weitreichende Folgen haben, unter anderem für Dienste wie Telekoms StreamOn.

Der Ursprung des Gerichtsverfahrens liegt in Ungarn. Dort erließ man zwei Bescheide gegen zwei Pakete des Netzanbieters Telenor. Die ungarische Behörde für Medien und Kommunikation war der Meinung, diese würden gegen die in Art. 3 Abs. 3 enthaltene Verordnung zur gleichen und nicht diskriminierenden Behandlung des Daten-Verkehrs verstoßen. Daraufhin klagte das ungarische Unternehmen, das zuständige Gericht Fo?va?rosi Törve?nysze?k bat den EuGH um eine Vorabentscheidung über die Auslegung und Anwendung der Abs.1 und 2 von Art.3 der Verordnung 2015/2120. Dort fand man in der  Bevorzugung einiger Anwendungen und Dienste eine "Untergrabung" der Rechte der Endnutzer. Gemeint sind Modelle wie Telekoms StreamOn. Bei einem Vertrag mit StreamOn kann man beispielsweise Netflix oder YouTube schauen, ohne dabei Datenvolumen zu verbrauchen. Insgesamt sind schon 275 Unternehmen Partner bei StreamOn. 

Nach Ansicht des EuGH ist das "Ausbremsen" oder gar "Blockieren" alternativer Partner aus kommerziellen Gründen nicht rechtens. Es bestünden keine "objektiv unterschiedlichen Anforderungen an die technische Qualität der Dienste bei speziellen Verkehrs-Kategorien". Dies griff in der Vergangenheit bereits die deutsche Bundesnetzagentur auf und ging gegen den Telekom-Dienst StreamOn vor. Man legte hier schon im Januar dem EuGH den Fall vor. Die Bundesnetzagentur sieht Verstöße in zwei Punkten. Erstens war StreamOn nicht im EU-Ausland nutzbar, dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Desweiteren führte die Telekom bei StreamOn eine Drosselung des Video-Traffics auf SD-Qualität ein. Hier sah man ganz klar einen Verstoß gegen die Netzneutralität. Nach dem Widersprüche seitens der Telekom abgelehnt wurden, musste diese ihren Dienst StreamOn an die Vorgaben der Regierungsbehörde anpassen. Es bleibt abzuwarten, ob das neue Urteil noch weitere Folgen oder gar das Aus von StreamOn und ähnlichen Diensten bedeutet.

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