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Fingerabdrücke im Personalausweis werden Pflicht

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Fingerabdrücke im Personalausweis werden Pflicht
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Wie wir bereits in der Vergangenheit berichtet haben, plant die Bundesregierung den Reisepass sicherer zu machen. Dem Peng Kollektiv war es gelungen mithilfe eines gemorphten Bildes von zwei Personen einen Reisepass zu beantragen. Jetzt soll sich auch etwas am Personalausweis ändern. Nachdem der Bundestag dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat, erfolgte nun auch die Zustimmung des Bundesrats. Somit müssen alle deutschen Staatsbürger, die ab dem 2. August 2021 einen Personalausweis beantragen, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger hinterlegen. Die erhobenen Abbilder werden anschließend auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeichert. Bislang war diese Angabe freiwillig. 

Zudem gibt es Neuerungen bei der Übermittlung von Passbildern. Diese können dann nicht mehr im Vorfeld ausgedruckt und mitgebracht werden. Dies soll verhindern, dass, wie es dem Peng Kollektiv gelungen war, gemorphte Bilder bei der Antragstellung eingereicht werden können. Die neuen Regularien treten ab Mai 2025 in Kraft. 

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Für eine Gebühr von 6 Euro lassen sich Passbilder in Zukunft auch direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt anfertigen. Somit sparen sich die Bundesbürger den Weg zum Fotografen. Dies hat zur Folge, dass den bereits durch die Corona-Pandemie gebeutelten Fotografen eine weitere Einnahmequelle wegbricht. Auch wenn sich Passbilder mittlerweile unter anderem sogar beim Einzelhändler DM in den Filialen anfertigen lassen, brachte die Beantragung eines neuen Ausweises oder Passes in der Regel auch den obligatorischen Gang zum Fotografen mit sich. Gerade kleinere Fotostudios konnten auf diesem Wege Neukunden akquirieren.

Eine weitere Neuheit ist zudem die Zuordnung der einzelnen Geschlechter. Neben "M" und "F" wird es in Zukunft auch die Bezeichnung "X" geben. Somit hält die Geschlechterrolle Diverses nun auch offiziell Einzug in Personalausweis beziehungsweise Reisepass.