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Keine Auslieferung

Erstes Urteil über Julian Assange gefällt

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Erstes Urteil über Julian Assange gefällt
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Bereits seit dem 11. April des vergangenen Jahres sitzt der Wikileaks-Gründer Julian Assange in Haft. Der australische Mathematiker wurde von der Londoner Polizei auf Anforderung des ecuadorianischen Botschafters festgenommen. Grund hierfür war der Entzug des Asylrechts durch den Präsidenten Ecuadors, Lenin Moreno. Seit dem Jahr 2012 hielt sich Assange in der Botschaft auf und entzog sich so dem Zugriff der Behörden. 

Mit der Verhaftung von Assange stand zudem die Frage im Raum, ob dieser an die USA ausgeliefert werden solle. Aufgrund der zahlreichen Veröffentlichungen von Staatsgeheimnissen erwartet den Wikileaks-Gründer in den Vereinigten Staaten neben einer Haftstrafe von bis zu 175 Jahren eine mögliche Verurteilung zum Tode. Somit wurde die heutige Verhandlung nicht nur von Anhängern der Wikileaks-Plattform mit Argusaugen beobachtet.

Nun gibt es eine erste Entscheidung im Fall Assange. Wie das Gericht in London jetzt geurteilt hat, darf der Wikileaks-Gründer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht abgeschoben werden. Laut Aussagen der zuständigen Richterin bestehe andersfalls die Gefahr, dass sich Assange das Leben nehme und Suizid begehe.  

Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um einen Etappensieg für die Verteidigung des Australiers. Die US-Regierung hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Somit dürfte das Abschiebeverfahren nun beim britischen Supreme Court landen und letztendlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein finales Urteil gesprochen werden. Sollte jedoch auch der Supreme Court eine Abschiebung verneinen, bleibt abzuwarten, ob die Regierung der Vereinigten Staaten es tatsächlich auf eine Verhandlung in Straßburg ankommen lässt.  

Ob Assange zunächst auf Kaution freikommen wird, entscheidet das Gericht in London am kommenden Mittwoch.

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