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Das Bundesinnenministerium möchte sogenannte nummernunabhängige Telekommunikationsdienste wie Messenger oder E-Mail dazu verpflichten, "Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen".
Das geht aus einem, im Rahmen der der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zusammengestellten Liste an Forderungen hervor. Damit übernimmt das Innenministerium den von den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vor einem Jahr im Bundesrat eingebrachten Vorschlag, zur Identifizierungspflicht von Nutzern sozialer Netzwerke.
Das Ministerium begründet die weitreichenden sicherheitspolitischen Maßnahmen damit, das zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall eine Aufhebung der Anonymität notwendig sei. Demnach sollen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Nutzer erhoben werden. Die Regelung soll dabei primär auf ausländische Dienste, wie beispielsweise Whatsapp angewendet werden.
Der E-Mail Provider Posteo kritisiert die Forderungen scharf. So würde die Einführung einer Identifizierungspflicht, die Art und Weise, wie Menschen in Deutschland Online-Dienste nutzen, grundlegend verändern. Die Nutzer wären stets gezwungen, ihre verifizierten Daten bei zahlreichen - über die ganze Welt verstreuten - Unternehmen zu hinterlegen.
Bisher ist bei kostenlosen Email-Diensten in der Regel keine Prüfung der Identität nötig. Bei den meisten Messenger-Diensten reicht zudem eine gültige Telefonnummer. Neben diesem Punkt enthalten die 15 Punkte der sogenannten Formulierungshilfe aber noch weitere, drastische Forderungen. So sollen beispielsweise Telekommunikationsanbieter in Zukunft mithilfe bei der Installation von Staatstrojanern leisten müssen. Den ganze Liste gibt es hier.