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Bund beschließt Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

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Bund beschließt Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
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Bereits seit längerem wird das Thema Elektroschrott im Zuge des Umweltschutzes thematisiert. Allerdings hat sich hier bislang nicht viel getan. Mit dem “Recht auf Reparatur” konnte man zwar erste Erfolge erzielen, allerdings leben wir weiterhin in einer Wegwerfgesellschaft. Dies wird besonders in den kommenden Jahren zu einem immer größeren Problem werden. Laut dem Global Waste Monitor verzeichnete man in den letzten fünf Jahren eine Steigerung von rund 21 %. Um dagegen anzukämpfen, wurde nun eine Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Bundestag beschlossen. Allerdings ist man nicht dem Entwurf gefolgt die Hersteller dabei in die Pflicht zu nehmen, auswechselbare Akkus zum Beispiel in Smartphones zu verbauen. 

Samsung gab in einer Anhörung zu Protokoll, dass dies bedeuten würde, dass man nur für Deutschland neue Geräte entwickeln müsste. Was zu Folge hätte, dass die Smartphone-Gehäuse dicker würden und dadurch mehr Material benötigen.

Es wurde lediglich beschlossen, dass Supermärkte und Discounter, die über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 m² verfügen, Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen müssen. Dies soll die Entsorgung für Konsumenten deutlich vereinfachen. Laut den Politikern befinden sich spezialisierte Wertstoffhöfe nur in abgelegenen Gegenden. Neben dem stationären Einzelhandel müssen aber auch Online-Stores mit einem Umsatz von 12 Millionen Euro oder mehr, bzw. solche, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Besonderheit hierbei ist jedoch, dass lediglich Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm betroffen sind. Wer seinen Fernseher entsorgen will, muss dann zunächst einen neuen bei dem Händler erwerben, bei dem er das Altgerät entsorgen will. 

Aktuell bleibt abzuwarten, ob das Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Deutschland muss die Sammelquote von Elektroschrott dringend erhöhen, um Strafzahlungen an die EU zu verhindern. Ob die Reform hier allerdings Abhilfe schaffen kann, ist fraglich.

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