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Mit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) werden die Betreiber von sozialen Netzwerken in die Pflicht genommen, gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Zudem beinhaltet das Gesetz die Vorgabe, jedes Vierteljahr einen Bericht über die Verstöße zu verfassen. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet, Opfern von Persönlichkeitsverletzungen Informationen über die Täter zu übermitteln. Neben den gängigen Plattformen wie Facebook oder Instagram fallen auch Messenger wie Telegram in die Kategorie sozialer Netzwerke. Hier besteht allerdings für die Nutzer aktuell keine Möglichkeit strafbare Inhalte zu melden.
Aus diesem Grund geht nun das Justizministerium gegen den Messenger-Dienst vor und hat zwei Bußgeldverfahren eröffnet. Wie eine Sprecherin des Ministeriums bekannt gab, habe man die Bußgeldbescheide an die Firmenadresse von Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugestellt. Eine offizielle Stellungnahme seitens der Betreiber des Messengers steht bislang noch aus. Derzeit ist unklar, ob Telegram die Verfahren einfach ignorieren wird. Allerdings ist hiervon nicht auszugehen, da dies weitreichende Konsequenzen mit sich bringen könnte.
Das Justizministerium dürfte neben dem verhängten Bußgeld zudem eine entsprechende Funktion zum einfachen Melden von strafrechtlichen Inhalten fordern. Somit sollte mit einem kommenden Update bei Telegram die Möglichkeit bestehen, entsprechende Inhalte zu melden. Wie schnell diese entfernt werden bleibt zunächst abzuwarten. Neben der reinen Implementierung müssen die Meldungen zudem geprüft werden. Zwar geschieht dies in der Regel automatisiert, jedoch ließe sich so die Funktion auch missbrauchen. Nutzer könnten sich zusammenschließen und harmlose Inhalte melden. Was bei einer automatisierten Lösung zur Folge hätte, dass diese ebenfalls gelöscht werden.