Bundesjustizministerium
  • Justizministerium leitet Bußgeldverfahren gegen Telegram ein

    Mit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) werden die Betreiber von sozialen Netzwerken in die Pflicht genommen, gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Zudem beinhaltet das Gesetz die Vorgabe, jedes Vierteljahr einen Bericht über die Verstöße zu verfassen. Außerdem sind die Betreiber verpflichtet, Opfern von Persönlichkeitsverletzungen Informationen über die Täter zu übermitteln. Neben den gängigen Plattformen wie Facebook oder... [mehr]