Werbung
In manchen Teilen der Welt, allen voran China, gehören Kameras mit automatischer Gesichtserkennung bereits jetzt zum gewohnten Straßenbild. Algorithmen verarbeiten die erfassten Informationen, wie etwa die Gesichtsgeometrie und weitere Merkmale und leiten daraus her, um welche Person es sich dabei handelt.
Die Anwendung derartiger Systeme gefährdet unsere Freiheit sowie unsere Grundrechte, finden der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und fordern deshalb ein Verbot derartiger Technologien in der europäischen Union. Konkret spricht man in einer gemeinsamen Stellungnahme von der Gefahr, welche von "künstlicher Intelligenz (KI) für die automatisierte Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen" ausgehe.
Eine umfassende Überwachung und eventuell sogar Bewertung der Bevölkerung in öffentlichen Räumen würde fundamentale Rechte und Freiheiten aushebeln und stünden in keinem Verhältnis zum potentiellen Nutzen, etwa bei der Verfolgung von Straftätern. Insbesondere von einem Social-Score-System, wie es bereits in Teilen Chinas Realität ist, warnen die Datenschützer. Dabei wird alltägliches Verhalten von Passanten permanent von Algorithmen und Behörden ausgewertet. Wer Sport treibt, sich gesund ernährt und besonders gesetzestreu agiert, erhält beispielweise leichter Kredite und kann seinen Kindern einen besseren Zugang zu Bildung ermöglichen.
Wer ein eher unerwünschtes Verhalten an den Tag legt, wie etwa das Hinterlassen von Müll oder das Kritisieren der Regierung, wird runtergestuft und erhält entsprechend Nachteile, bis zu einer erheblichen Erschwerung der Ausreise. Auch wer sich regelmäßig mit Menschen trifft, die bereits einen schlechten Score haben, wird runtergestuft.
Die EU-Datenschützer werden bei ihren Forderungen von zahlreichen Organisationen, wie etwa dem Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage, D64, Digitale Freiheit und der Gesellschaft für Informatik unterstützt. Hintergrund des Vorstoßes ist ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommissionen, welcher weiträumige Freiheiten für den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme bei der Suche nach Straftätern gewährt. Laut Andrea Jelinek, Vorsitzende des EDSA und der EDSB gelte hier ein schneller Handlungsbedarf im Sinne eines "Vorbeugungsprinizps".