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Eigentlich war davon auszugehen, dass Plattformen wie YouTube aufgrund der Urheberrechtsreform einen Uploadfilter einführen müssen. Andernfalls können diese für das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Genehmigung durch die Nutzer strafrechtlich belangt werden. Wie der Europäische Gerichtshof nun bekannt gegeben hat, ist YouTube für Verstöße der eigenen User nicht verantwortlich, bzw. haftbar. Der Begründung ist zu entnehmen, dass YouTube lediglich die Infrastruktur bereitstellt und die Inhalte nicht selbst verbreitet. Allerdings gilt hierbei zu beachten, dass sich die Entscheidung des EuGHs auf das aktuelle Urheberrecht bezieht und nicht auf die neue Reform.
Im Jahr 2008 hatte unter anderem der Musikproduzent Frank Peterson eine Klage gegen Google eingereicht und bemängelt, dass Werke von Peterson ohne seine Zustimmung auf der Videoplattform veröffentlicht wurden. Aufgrund dessen wandte sich der Bundesgerichtshof für eine Einschätzung der Rechtslage an den EuGH. Eine Haftung wäre nur dann angebracht, wenn die Plattform die illegalen Inhalte aktiv verbreiten würde. Dies trifft ebenfalls zu, wenn ein Verstoß gemeldet wird und der Betreiber diesen ignoriert. Auch das Thema “Tools” spielt eine Rolle. Werden hier von der Plattform spezielle Werkzeuge bereitgestellt, die das Verbreiten von illegalen Inhalten fördern, kann der Betreiber ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Wobei man hier von Fall zu Fall unterscheiden muss, wann ein Tool in diese Kategorie fällt.
Ab dem 1. August 2021 tritt in Deutschland die Urheberrechtsreform in Kraft. Dadurch ist es möglich, dass Plattformen wie YouTube oder Twitch dazu gezwungen werden können, einen Uploadfilter auf ihren Webseiten zu integrieren. Grund hierfür ist die Verpflichtung der Betreiber, urheberrechtlich geschützte Inhalte bereits vor dem Upload zu erkennen.