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Ab Herbst 2024

EU-Parlament schreibt USB-C als Ladeanschluss vor

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EU-Parlament schreibt USB-C als Ladeanschluss vor
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Das EU-Parlament hat sich jetzt darauf geeinigt, dass alle kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte bis Herbst 2024 mit einer USB-Typ-C-Ladebuchse ausgestattet werden. Auch Laptops müssen bis 40 Monate nach dem Inkrafttreten an die Anforderungen angepasst werden. Mit der vorläufigen Einigung über die geänderte Funkanlagenrichtlinie wird eine einheitliche Ladelösung für bestimmte elektronische Geräte eingeführt. Das Gesetz ist Teil der EU-Bemühungen Produkte nachhaltiger zu gestalten und Elektronikabfälle zu reduzieren. Des Weiteren wird die Ladegeschwindigkeit für das Schnellladen standardisiert. Hier sollen alle Geräte ebenfalls untereinander kompatibel sein. 

Laut Angaben der EU lassen sich so bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Anschaffungen von Ladegeräten einsparen. Ausrangierte und nicht genutzte Ladegeräte sind laut Schätzungen für 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr verantwortlich.

Der Berichterstatter des Parlaments Alex Agius Saliba (S&D, MT) sagte: "Heute haben wir das gemeinsame Ladegerät in Europa Wirklichkeit werden lassen! Die europäischen Verbraucher waren lange Zeit frustriert, weil sie mit jedem neuen Gerät eine Vielzahl von Ladegeräten benötigten. Jetzt können sie ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden. Wir sind stolz darauf, dass neben Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und tragbaren Lautsprechern auch Laptops, E-Reader, Ohrstöpsel, Tastaturen, Computermäuse und tragbare Navigationsgeräte einbezogen sind. Außerdem haben wir Bestimmungen über das kabellose Aufladen als nächste Stufe der Aufladetechnologie sowie verbesserte Informationen und Kennzeichnungen für die Verbraucher hinzugefügt".

Nach der Sommerpause müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung förmlich genehmigen, bevor diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Das Abkommen tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Bestimmungen sind nach 24 Monaten anwendbar.

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