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Bereits vor einiger Zeit rückte das sogenannte “Recht auf Reparatur" in den Fokus der Öffentlichkeit. Insbesondere Apple war hier unter Beschuss geraten, da sich die Geräte des kalifornischen Herstellers nur äußerst schwierig reparieren lassen. Das ist aufgrund der zahlreichen Teardowns von den Reparatur-Profis bei iFixit ausführlich belegt.
Auch wenn sich das erwähnte Recht in erster Linie positiv anhört, ist es in der Realität meistens ein Rohrkrepierer. Um beim Beispiel von Apple zu bleiben: Mittlerweile ist es möglich, das eigene Gerät selbst zu reparieren, allerdings wird es dann ziemlich schnell recht teuer. Neben den Ersatzteilen werden auch entsprechende Werkzeuge benötigt. Diese verleiht Apple zwar, jedoch kommen Nutzer in der Regel günstiger weg, wenn die Reparatur direkt von Apple durchgeführt wird. Ohne die Kosten der eigenen Arbeitszeit in Betracht zu ziehen.
Jetzt möchte die zuständige EU-Kommission das Recht auf Reparatur noch weiter aufbohren und eine Update- sowie Ersatzteilepflicht für Geräte beschließen. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden mindestens fünf Jahre Smartphones und Co. mit aktueller Software und Ersatzteilen zu versorgen. Außerdem ist die Rede von einem ökologischen Design. Wobei hier lediglich Smartphones sowie schnurlose Telefone und Tablets mit einbezogen werden. Dabei zielt die Kommission auf den Akku der Geräte ab. Dieser soll entweder vom Nutzer ohne großen Aufwand getauscht werden können oder aber der Hersteller muss versichern, dass die Batterie nach 500 Ladezyklen 83 % der Nennkapazität aufweisen kann. Nach 1.000 Zyklen sollen noch 80 % zur Verfügung stehen.
Bis zum 28. September 2022 können sich EU-Bürger zu dem Entwurf äußern, bevor es am 28. September 2022 zur Abstimmung kommt. Im Anschluss bleibt den EU-Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die entsprechenden Regeln umzusetzen und passende Gesetze zu erlassen.