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Digital Service Act

Tech-Konzerne halten sich kaum an die neuen Regeln

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Tech-Konzerne halten sich kaum an die neuen Regeln
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Der von der EU initiierte Digital Service Act (DSA) ist seit mehr als 100 Tagen in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nahm dies zum Anlass, um zu überprüfen, ob das neue Gesetz Wirkung zeigt und sich die großen Online-Plattformen auch daran halten. Das Ergebnis ist allerdings ernüchternd.

Mit dem DSA wollte die EU seit August 2023 die Internetnutzer innerhalb des europäischen Raums besser vor übergriffigen Verhalten seitens der großen Tech-Konzerne schützen. Neben leicht verständlichen Nutzungsbedingungen gehört dazu der Schutz vor gezielter Manipulation der Konzerne. Allerdings stellt der vzbv fest, dass die Verbraucher an vielen Stellen weiterhin den unfairen Praktiken der großer Online-Plattformen ausgesetzt sind. Die Vorgaben aus Brüssel werden bislang nur unzureichend umgesetzt, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Gefordert wird seitens des Verbandes eine zentrale wie schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform durch die Bundesregierung.

Dabei zeigt sich aber auch Ramona Pop über das Verhalten der Konzerne überrascht: "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen. Verbraucher müssen endlich vor intransparenten Geschäftsmodellen und Dark Patterns geschützt werden."

Dark Patterns sind Tricks, die die menschliche Wahrnehmung und so letztlich das Nutzerverhalten beeinflussen sollen, "beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege". Die Untersuchungen haben aber ergeben, dass sich große Plattformen wie Amazon, Booking, Google Shopping oder YouTube weiterhin an diesen Mitteln bedienen. 

Ebenfalls müssen große Online-Plattformen nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber aufklären, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt wird. Der DSA sieht vor, dass die Information darüber direkt über einen Klick auf die Werbung abrufen werden können müssen. Allerdings ist auch an dieser Stelle keiner der untersuchten Anbieter laut der vzbv-Untersuchung dieser Verpflichtung bislang nachgekommen.