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Digital Market Act

Apple öffnet App-Store für Mitbewerber

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Apple öffnet App-Store für Mitbewerber
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Mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act sah sich Apple mit der Vorgabe konfrontiert, seinen hermetisch abgeriegelten App-Store für andere Anbieter öffnen zu müssen. Denn der DMA zwingt großen Plattformen, welche zuvor als Gatekeeper klassifiziert wurden, die Öffnung ihrer Systeme auf, um so faire und offene Bedingungen für alle Teilnehmer im digitalen Markt zu schaffen. 

Dieser Pflicht kommt der Konzern nun nach und erlaubt neben der Installation von Apps aus fremden Marktplätzen konkurrierende Bezahlmethoden. Ebenfalls andere Browser-Engines sollen nun auf Apple-Geräten zugelassen werden, die bisher vor allem wegen angemeldeter Sicherheitsbedenken nicht gestattet waren.

Allerdings wäre Apple nicht Apple, wenn sich an der Öffnung nicht auch ein Haken finden würde. Denn der Konzern behält sich trotz der Öffnung die Prüfung und die Kontrolle der Installationen vor. Sprich, eine Installation ohne App-Store, wie es etwa bei Android möglich ist, wird es auch jetzt nicht geben. Stattdessen sind die Nutzer gezwungen, sogenannte beglaubigte Marktplätze zu nutzen, die Apple zuvor abgesegnet hat. Das Unternehmen verweist an dieser Stelle auf die Risiken, denen die Nutzer ohne Kontrolle seitens Apple ausgesetzt wären.

Mit dieser Praxis bewegt sich Apple allerdings noch im juristischen Rahmen, welcher der DMA zulässt. Gleich nach der Bekanntgabe seitens Apple, zog der CEO von Epic Games, Tim Sweeney, nach und erklärte, dass Fortnite nach einer drei jährigen Abstinenz wieder auf iPhones zurückkehren werde, zumindest innerhalb der EU. Zur Umsetzung wird Epic einen eigenen App-Store anbieten. Im gleichen Atemzug warf Sweeney Apple aber vor, mit der neuen Praxis der beglaubigten Marktplätze den Wettbewerb erneut zu untergraben.

Apple ist mit seiner Reaktion auf die neuen Regeln des DMA früh dran, denn diese treten final erst ab dem 7. März in Kraft. Neben Apple gibt es noch diverse andere Tech-Riesen, die ihr Geschäftsmodell an die neuen Wettbewerbsregeln der EU anpassen müssen.

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