NEWS

Personenbezogene Online-Werbung

EuGH stärkt Datenschutz der Bürger

Portrait des Authors


EuGH stärkt Datenschutz der Bürger
12

Werbung

Der EuGH hat den Datenschutz der Bürger innerhalb Europas bei personenbezogener Online-Werbung gestärkt. Vorausgegangen war ein verhängtes Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro seitens der belgischen Datenschutzbehörde gegenüber dem seinerseits in Belgien ansässigen IAB, kurz für Interactive Advertising Bureau. Der IAB ist ein Verband, der sich aus Mitgliedern aus Unternehmen der digitalen Werbe- und Marketingindustrie wie beispielsweise Verlagen und E-Commerce-Firmen zusammensetzt und für das Schalten von Werbung auf Webseiten verantwortlich ist.

Jeder Besucher einer Internetseite hinterlässt durch sein Surfverhalten verfolgbare Spuren im Internet, an denen sich bestimmt, welche Art Werbung er zu sehen bekommt. Die Informationen werden in sogenannten TC-Strings, kurz für Transparency and Consent, gespeichert, Kennungen aus langen Buchstaben- und Zahlenreihen. Die Strings enthalten etwa Informationen darüber, wo sich die Person gerade aufhält, wie alt sie ist und was sie in letzter Zeit im Netz aufgerufen oder gekauft hat. Anhand dieser Strings kann auch die Personen als solche recht deutlich identifiziert werden.

Vielmehr dient diese Kennung aber dafür, gezielt Werbung schalten zu können. Dies geschieht mittels einer Echtzeit-Versteigerung, dem sogenannten Real Time Bidding, welche in Europa die IAB betreut. An dieser Praxis störte sich die belgische Datenschutzbehörde und verhängte besagtes Bußgeld. Die IAB argumentierte ihrerseits, dass die Informationen ja als TC-Strings codiert sind und sieht den Schutz der personenbezogenen Daten daher als gegeben an und klagte in der Folge gegen das Bußgeld. Das zuständige Gericht legte den Streit mittels eines Vorabentscheidungsersuchens dem EuGH vor. Dieser bestätigte, "dass der TC-String Informationen über einen identifizierbaren Nutzer enthält und somit ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO darstellt" und sah die IAB Europe auch als "gemeinsam Verantwortlichen" im Sinne der DSGVO an.

Mit dieser Entscheidung als Grundlage sind jetzt die nationalen Gerichte in Belgien dazu angehalten, ein entsprechendes Urteil zu fällen. So ist zwar der Rechtsstreit noch nicht beendet, allerdings zeichnet sich bereits jetzt deutlich ab, dass die Bürger der EU in Sachen Datenschutz davon profitieren werden.