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EU-Kommission

Neues Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet

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Neues Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet
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Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen die US-Internetriesen Apple, Alphabet und Meta eingeleitet, um zu prüfen, ob sie gegen die neuen EU-Regeln des Digital Market Act (DMA) verstoßen haben. Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, äußerte Bedenken, dass die bisherigen Lösungen der Unternehmen den Anforderungen für einen gerechteren digitalen Raum möglicherweise nicht gerecht werden könnten.

Das Verfahren konzentriert sich auf bestimmte Geschäftspraktiken, darunter die Kombination von personenbezogenen Daten über verschiedene Plattformdienste hinweg, für die die Zustimmung der Nutzer erforderlich ist. Die Kommission äußerte zudem Bedenken hinsichtlich des "pay or consent"-Modells (Bezahlen oder Zustimmen) von Meta, das den Nutzern potentiell keine echte Wahl lässt.

Des Weiteren müssen die Unternehmen externen App-Entwicklern ermöglichen, Verbraucher kostenlos auf Angebote außerhalb ihrer eigenen App Stores hinweisen zu dürfen. Die Kommission zweifelt daran, dass Alphabet und Apple diese Anforderung vollständig erfüllen, da diese Entwicklern mutmaßlich verschiedene Gebühren auferlegen.

Ein weiterer Fokus liegt darauf, ob Nutzer von Apple-Geräten einfach ihre Standardeinstellungen ändern können, um beispielsweise einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine zu verwenden. Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple die Auswahl von Diensten außerhalb seines Ökosystems seinerseits behindern könnten.

Seit Anfang März müssen Unternehmen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) einhalten, das darauf abzielt, mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten zu fördern. Es betrifft insbesondere große Plattformbetreiber, die als sogenannte "Gatekeeper" fungieren. Bisher wurden 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen identifiziert, darunter die US-Techkonzerne Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission plant, das Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Sollten sich die Bedenken der Kommission erhärten, wird diese den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einräumen, die Missstände selbst zu beseitigen. Kommen die Konzerne dem nicht nach, drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.