NEWS

Beschwerde gegen OpenAI

Falsche Informationen auf ChatGPT können nicht korrigieren werden

Portrait des Authors


Falsche Informationen auf ChatGPT können nicht korrigieren werden
32

Werbung

Die europäische Datenschutzorganisation None of Your Business (NOYB) hat gemeinsam mit einem betroffenen Bürger eine Beschwerde gegen OpenAI eingereicht. Die vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems mitbegründete Organisation wirft dem Unternehmen vor, dass der von ihm geschaffene Chatbot ChatGPT Daten über Privatpersonen veröffentlicht, deren Herkunft unklar ist.

Konkret geht es um den Beschwerdeführer, welcher eine Person des öffentlichen Lebens ist. Auf die Frage nach seinem Geburtstag antwortete ChatGPT wiederholt mit falschen Informationen, anstatt dem Nutzer mitzuteilen, dass die dafür notwendigen Daten schlicht fehlen.

Obwohl das von ChatGPT angegebene Geburtsdatum des Beschwerdeführers falsch ist, lehnte OpenAI dennoch seinen Antrag auf Berichtigung oder Löschung ab. "Die Verweigerung wurde damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei", so NOYB in einer Pressemitteilung. "Das Unternehmen weiß nicht einmal, woher die Daten stammen oder welche Daten ChatGPT über einzelne Personen speichert".

Dabei haben Personen laut Artikel 16 DSGVO innerhalb der EU ein Recht auf Berichtigung inkorrekter Informationen. Ebenso wird ihnen juristisch die Möglichkeit gegeben, deren Löschung zu verlangen. Dazu müssen Unternehmen gemäß dem Auskunftsrecht in Artikel 15 auch so nachweisen können, welche Daten sie über Einzelpersonen gespeichert haben und aus welchen Quellen diese stammen.

Das OpenAI dazu weder in der Lage ist, noch die Ambitionen zeigt, diesen Missstand zu beseitigen, bewertet die Datenschutzorganisation als höchst problematisch und sieht darin ein strukturelles Problem: "Es scheint, dass mit jeder ‚Innovation‘ eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen", so Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei NOYB. Als Folge davon fordert NOYB nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf.