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KI-Pläne bei Meta

Verbraucherzentrale NRW erteilt Abmahnung

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Verbraucherzentrale NRW erteilt Abmahnung
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Nachdem kürzlich die Datenschutzorganisation Noyb Beschwerden in elf europäischen Ländern gegen Meta wegen der geplanten Verwendung anfallender Nutzerdaten von Facebook und Instagram zum Training von KI-Modellen eingereicht hat, folgt nun eine offizielle Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zudem wurde die europäische Konzerntochter zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen greift in ihrer Erklärung dabei die gleichen Kritikpunkte wie Noyb auf, so auch den Umstand, dass Meta versucht, eine so tiefgreifende Änderung einfach über eine Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu realisieren. "Obwohl beide Regelungen einschneidend sind, werden diese ganz nebenbei und als Standardeinstellungen eingeführt. Wer seine Daten schützen möchte, müsste selbst aktiv werden", kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Das Gegenteil sollte der Fall sein: Nutzer:innen sollten solche Funktionen aktivieren können, wenn sie dies wünschen." Mit einem Satz ausgedrückt: "Meta macht es sich hier zu einfach."

"Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein", ergänzte Schuldzinski. Die Nutzer hätten in der Vergangenheit nicht absehen können, "dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten."

Die Möglichkeit des Widerspruchs werde zwar eingeräumt, doch sei der Widerspruchsprozess an sich sehr kompliziert und teilweise sogar unmöglich durchzuführen. Beispielsweise dann, wenn ein Account nicht mehr zugänglich sei. Der Widerspruch soll nämlich nur für eingeloggte Nutzer möglich sein.

Das Unternehmen hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta dieser Frist nicht nachkommen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.