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Der Digitalausschuss des Bundestags hat die Mindestanforderungen beim Recht auf eine schnelle Internet-Versorgung erhöht. Damit folgt der Ausschuss einem Vorschlag der Bundesnetzagentur, welche auf eine Erhöhung pochte. Neue Grenzwerte sollen dabei 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload sein.
Das Recht auf schnelles Internet existiert in Deutschland erst seit 2022. Als es vor zwei Jahren initiiert wurde, war der Grenzwert bei Festnetzinternet noch eine Download-Rate von mindestens 10 MBit/s. Die Erhöhung ist überfällig. Dies sieht auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, so: "Es war höchste Zeit, dass sich beim Recht auf Versorgung mit Internet endlich etwas bewegt. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig."
Allerdings identifiziert Pop auch noch vorhandene Baustellen: "Der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite muss entschlackt werden. Bei Ansprüchen müssen Verbraucher:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen."
Während Verbraucherschützer die Entscheidung begrüßen, kommt seitens der Netzbetreiber Kritik: "Die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestbandbreiten auf 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload halten wir für fragwürdig. Denn die Gutachten, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur diese Erhöhung empfiehlt, hätten auch eine Beibehaltung der bisherigen Mindestanforderungen zugelassen", so Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko).
Wer beim Recht auf Internet-Grundversorgung 30 MBit/s oder mehr fordere, verkenne dessen Zweck als letztes Mittel für Haushalte, die weder eigenwirtschaftlich noch gefördert mit Glasfaser versorgt werden könnten. Der Bund solle lieber die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau verbessern und die Gigabitförderung noch gezielter in wirklich bedürftige Gebiete fließen lassen.