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Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen tritt in Kraft

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Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen tritt in Kraft
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Letztes Jahr wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen durch den Bundestag gebracht, trotz einer Petition die bereits nach kürzester Zeit über 100.000 Mitzeichner hatte. In einem Beitrag gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten sind wir auf die Problemstellungen bereits im Mai letzten Jahres eingegangen. Erst verweigerte Bundespräsident Köhler die Unterzeichnung und damit das Einkrafttreten. Nach der Wahl distanzierten sich fast alle Parteien von dem Gesetzt und taten so, als ob es nie existiert hätte. Doch vor wenigen Wochen schockierte Köhler alle Gegner, als er doch seine Unterschrift unter das Gesetzt setze und damit für ein Inkrafttreten mit dem heutigen Tag sorgte. Die Internet-Provider haben die Infratruktur bereits aufgebaut. Allerdings sind die Sperrlisten noch nicht durch das BMI bzw. BKA erstellt worden.

Gestern fand dann vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine letzte Anhörung statt, bei dem die Petentin Franziska Heine noch einmal ihre Argumente und die aller Mitzeichner vortragen sowie Fragen beantworten durfte. Für alle dort anwesenden und auch für uns gilt: Der Straftatbestand der Kinderpornografie wird in keinster Weise angezweifelt. Sowohl die Tat an sich, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie muss verhindert werden.

Sieben wesentliche Kritikpunkte führte Franziska Heine am Gesetzesentwurf an:

1. Die Maßnahme sei unwirksam, weil sie die Straftaten nur verdeckt, sie aber weiter abrufbar blieben

2. Die Maßnahme sei unnötig, da die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter weltweit möglich sei.

3. Die Maßnahme sei intransparent, da nicht klar ersichtlich sei, welche Seite sich nun auf den Sperrlisten befindet und es auch möglich sei, dass hier Seiten gelistet sind, die mit dem eigentlichen Zweck der Sperrliste nichts zu tun hat.

4. Aus Punkt drei Folge eine Willkür, da falsche Einträge nicht zu verhindern seien und zudem auch unrechtmäßige Einträge möglich seien

5. Die Maßnahme konterkariere Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert. Der Benutzer könne sich bei einem Klick auf einen Link nicht mehr sicher sein, nicht auf eine gesperrte Seite zu gelangen und müsse sich dann die Frage stellen, ob er gerade eine illegale Handlung vollzogen hätte.

6. Die Maßnahme verhindere die Verbrechensbekämpfung, indem durch die Umleitung auf die Stoppschilder sowohl der Konsument als auch der Anbieter gewarnt würde.

7. Die Maßnahme könne die Verbreitung illegaler Inhalte fördern.

Zum Abschluss machte Franziska Heine noch eine Zusammenfassung bzw. ein Statement: "Diese Punkte wurden während des letzten Jahres von vielen Leuten immer und immer wieder beharrlich angesprochen. Wir haben diskutiert und den Dialog gesucht. Jetzt, in der neuen Legislaturperiode, gibt es einen breiten politischen Konsens, dass Netzsperren keine sinnvolle Maßnahme bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz sind."

Dennoch sei das Gesetzt "durch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die baldige Verkündung politische Realität." Nur eine "überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für das Netzsperrengesetz in den Bundestag einbringt", sei jetzt der richtige Weg.

Nun konnten durch die Mitglieder des Petitionsausschusses Fragen an die Petentin gestellt werden. Darunter war unter anderem die Frage nach dem Erfolg eines Sperrgesetztes im Ausland, wo dies teilweise schon seit Jahren praktiziert wird. Franziska Heine musste diese mit einem "Nein" beantworten, da bisher keine positiven Effekten aus dieser Maßnahme bekannt sind.

Nach der Anhörung gab Franziska Heine den Kollegen von Netzpolitik.tv ein kurzes Interview:

Am Donnerstag will die SPD-Fraktion im Bundestag einen Aufhebungsauftrag stellen. Dieser ist allerdings an ganz bestimmte Konditionen geknüpft und so bleibt abzuwarten, ob dieser Erfolg haben wird.

Rückblickend auf die Kolumne - Gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten, bleiben weiterhin Fragen offen und das eigentliche Probleme ist noch immer vorhanden. So bleibt den Betroffenen und das werden wir alle sein, nur am Ball zu bleiben und den meist unbedarften Politikern die Situation versuchen näher zu bringen.

Quellen und weitere Links

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