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Mit dem gestrigen Tag sind die überarbeiteten eBay-Regeln in Kraft getreten, die Verkäufer mit unter 50 Bewertungen dazu zwingen, PayPal als Bezahloption anzubieten (wir berichteten). So soll laut eBay das Vertrauen der Käufer in Verkäufer mit wenigen Bewertungen gestärkt werden. Schließlich gibt es bei dem Auktionshaus seit einiger Zeit nur noch für PayPal-Nutzer einen Käuferschutz.PayPal bedeutet jedoch auch zusätzliche Kosten für den Verkäufer (bei Zahlungen innerhalb Deutschlands und der EU 1,9 Prozent des Zahlbetrags plus eine Pauschale von 0,35 Euro pro Zahlungsvorgang). Da PayPal zu eBay gehört, verdient das Auktionshaus bei dieser Neuregelung also kräftig mit - das Bezahlsysetm erwirtschaftet bereits heute rund einen Drittel des weltweiten eBay-Umsatzes.
Nach einer Häufung von Beschwerden hat das Bundeskartellamt jetzt eine Untersuchung gegen eBay eingeleitet. In einem ersten Schritt soll festgestellt werden, ob eBay seine Marktposition missbraucht. Dabei spielt weniger eine Rolle, dass den Verbraucher durch die Neuregelung höhere Kosten aufgezwungen werden. Vielmehr ist für das Bundeskartellamt relevant, ob eBay eine marktbeherrschende Stellung besitzt und diese ausnutzt.
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