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Patentstreit

HTC erwirkt Einstweilige Verfügung gegen IPCom

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HTC erwirkt Einstweilige Verfügung gegen IPCom
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htc_logo_newDer Patentverwerter IPCom forderte aufgrund einer Patentverletzung ein Verkaufsverbot für alle UMTS-Smartphones des taiwanesischen Herstellers HTC (wir berichteten).  So habe der Konzern bei der Nutzung eines UMTS-Verfahrens gegen das Patent mit der Nummer 1186189 verstoßen, welches konkret eine Technik zum automatisierten Gruppieren von Verbindungen schütze. Das Landesgericht Mannheim bestätigte später die Annahme, dass das Patent seitens HTC verletzt worden sei und der Konzern demnach als schuldig befunden werde. Mit diesem Urteil in der Tasche forderte IPCom ein Verkaufsverbot für alle UMTS-Smartphones des Herstellers und wandte sich dafür sogar direkt an den Handel. Demnach habe IPCom mehrere Vertriebspartner mit der Drohung kontaktiert, dass ein anhaltender Verkauf von HTC-Produkten rechtliche Konsequenzen mit sich bringe. Wie HTC nun berichtet, habe man heute eine Einstweilige Verfügung gegen den Münchner Patentverwerter erwirken können. So sei es nach einem Entscheid des Landesgerichts Düsseldorf IPCom ab sofort untersagt, weitere Abmahn-Schreiben an Händler von HTC-Smartphones zu versenden.

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Über die Weihnachtszeit sollte der Patentstreit zwischen den beiden Unternehmen demnach vorerst eine Pause finden. Wie der weitere Verlauf des Konflikts aussieht, ist aktuell noch unklar.

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