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Die schlechten Nachrichten für Samsung reißen nicht ab. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf am heutigen Dienstag (wir berichteten) das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab bestätigte, hat heute die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen den koreanischen Elektronikriesen eröffnet. Samsung hatte bereits 1998 dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) zugesagt, dass es anderen Firmen die Nutzung seiner Patente für europäische Handy-Standards zu fairen und nicht-diskrimierenden Bedingungen und Konditionen (FRAND) gestatte. Aufgrund der anhaltenden Klagewelle in der Samsung in mehreren europäischen Ländern juristisch gegen Apple vorging prüft die Europäische Kommission nun, ob Samsung entgegen seiner Versprechungen handelte und seine Marktmacht ausnutzte um Konkurrenten zu schädigen. Ausschlaggebendes Argument ist, dass Samsung sein UMTS-Patentportfolio einsetzt um sich gegen Apple zu behaupten um so Verkaufsverbote zu erzielen. Auch wenn bisherige Versuche in den Niederlanden und Italien bisher scheiterten, sah die Europäische Kommission sich gezwungen die Kartellprüfung einzuleiten. Im vergangenen Jahr beschäftigte die EU-Kommission sich schon einmal mit den sogenannten FRAND-Patenten und leitete schließlich im November 2011 eine Voruntersuchung ein. Eine Frist für das Verfahren wurde bisher nicht gesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen hohe Strafzahlungen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass gegen Samsung hohe Geldstrafen ausgesprochen werden. Im Mai 2010 hatte die EU-Kommision gegen ein Kartell von neun DRAM-Chip-Herstellern zu einer Strafe von insgesamt 331 Millionen Euro verhängt, nachdem diese Preisabsprachen getroffen hatten. Samsung musste davon knapp die Hälfte tragen.