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Durchsuchungsbeschluss bei der Augsburger Allgemeinen ist rechtswidrig

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Durchsuchungsbeschluss bei der Augsburger Allgemeinen ist rechtswidrig
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Wegen „ehrverletzenden Äußerungen“ in einem Foren-Kommentar bekam die Augsburger Allgemeine Zeitung Ende Januar Besuch von der Staatsanwaltschaft. Vor der Tür standen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss und forderten die Herausgabe der Daten des Nutzers. Der Beitrag, der auf polemischer Weise den Ordnungsreferent Ullrich beleidigen sollte, wurde bereits im Oktober verfasst. Schon damals hatten Anwälte des CSU-Politikers versucht, an die persönlichen Daten des Forennutzers zu kommen und fügten ihrem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei. Redaktion und Rechtsabteilung des Augsburger Verlagshauses entschieden sich jedoch dagegen. Im Forum der überregionalen Tageszeitung müssen sich alle Nutzer mit Klarnamen und Adresse registrieren, können jedoch unter einem eigenen Pseudonym agieren – die persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht.

Der Tatbestand ging nach Beschwerde des Verlagshauses vor das Landgericht in Augsburg, das in dieser Woche das Urteil fällte. Das Gericht kam zur Auffassung, dass der Beitrag des Users „berndi“ keine Beleidigung darstelle und die Staatsanwaltschaft so die Daten aus der Beschlagnahmung nicht verwenden dürfe. Der Beschluss des Amtsgerichts sei rechtswidrig gewesen, der Kommentar lediglich eine „subjektive Bewertung“ des Lesers. Die Anwälte der Augsburger Allgemeinen Zeitung stützten sich zudem auf die presserechtlichen Schutzrechte und versuchten klarzustellen, dass es sich auch bei Lesern im Informationsgebende Informanten halten könne. Dieser Auffassung folgten die Richter des Landgerichts jedoch nicht. Der Verantwortung solcher Beiträge läge beim jeweiligen Verfasser, wie es in den Nutzungsbestimmungen des Forums stünde. Der Betreiber distanziere sich ausdrücklich davon.

Ordnungsreferent der Stadt, Volker Ullrich, und die Staatsanwaltschaft kommentierten das Urteil bislang nicht. Immerhin zog man die Strafanzeige zurück, auch wenn der User dem Kompromissvorschlag nicht nachging. Ullrich klärte sich damals bereit, die Anzeige zurückzuziehen, wenn sich der Autor des Beitrags bei ihm melden und entschuldigen würde. Für ihn „sei die Sache jetzt erledigt“, berichtet die Zeitung weiter.

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