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Seit dem Bekanntwerden der Drosselungspläne der Telekom und der Einführung entsprechender Tarife für Neukunden zum 2. Mai hat sich die Telekom sicherlich nicht allzu Freunde gemacht, was beispielsweise ein Petition und diverse Stimmen aus der Industrie zeigen. Nun haben die neuen Vertragsbedingungen der Telekom auch noch eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale NRW eingebracht, die fordert, die Klauseln aus neuen Verträgen zu streichen.
Begründet wird die Abmahnung mit der Tatsache, dass die Drosselung ab einem bestimmten Volumen eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich mache. Darüber hinaus wird die Diskrepanz zwischen immer neuen Geschwindigkeitsversprechen und der Reduzierung eben selbiger im Kleingedruckten angeprangert. Nun hat die Telekom bis zum 16.05.2013 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass die neue Klausel künftig wieder gestrichen wird, ansonsten müssen sich künftig die Gerichte mit der „Drosselkom“ auseinandersetzen. Noch vor Kurzem hat Telekom-Chef Niek Jan van Damme ein Zurückrudern seitens der Telekom als äußerst unwahrscheinlich angesehen. Ob sich dies nun ändert werden innerhalb der kommenden 10 Tage erfahren.
Bestandskunden sind übrigens auch nicht gänzlich vom Vorhaben der Telekom ausgeschlossen, denn ab 2018 sollen im Rahmen der Umstellung auf die All-IP-Netztechnologie die Vertragsbedingungen von Altkunden ebenfalls angepasst werden.
Kritisch wird die neue Telekom-Klausel auch unter dem Gesichtspunkt der Netzneutralität angesehen, denn auf der einen Seite nimmt die Telekom das Volumen des eigenen Entertain-Angebot aus der Volumenzählung aus, anderseits wird Dienstanbietern angeboten das Volumen des von ihnen zur Verfügung gestellten Services gegen eine Zahlung an die Telekom ebenfalls aus dem Volumen auszuschließen. Nicht vergessen werden sollte bei all den Diskussionen rund um die Drosselung der Telekom und die zeitgemäße Nutzung des Internets, dass die Internetabdeckung noch immer alles andere als Referenzniveau erreicht. Auch hier besteht seitens der Politik noch einiges an Handlungsbedarf. Die aktuelle Diskussion rund um die Grundversorgung des Internet wäre ein guter Ansatzpunkt auch diesen Missstand künftig anzugehen.