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Weil er die Identität eines Forennutzers nicht preisgeben wollte, entschied das Landgericht Duisburg einen 33-jährigen Onlineredakteur kurzer Hand in Beugehaft zu schicken. Rasmus Meyer, der für das Bewertungsportal Klinikbewertungen.de arbeitet, drohten fünf Tage Beugehaft. Hintergrund des Verfahrens ist ein Beitrag auf dem Internetportal, in dem sich ein Nutzer diffamierend über eine andere Person ausgelassen hatte. Dieser warf einer westfälischen Ärztin vor, mehr sexuelles als berufliches Interesse an ihren Patienten zu haben. Die Ärztin forderte daraufhin die Herausgabe der Nutzerdaten und stieß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen übler Nachrede an. Zumindest erreichte sie eine Löschung des Beitrages nur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.
Da Meyer sich hartnäckig weigerte, die Daten des Forennutzers herauszugeben, liefen die Ermittlungen zunächst gegen „Unbekannt“. Um dennoch an die Daten heranzukommen, verhängte das Landgericht Duisburg ein Ordnungsgeld und drohte mit Beugehaft von maximal fünf Tagen.
Der Onlineredakteur berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht, das Journalisten tief im Pressegesetz verankert zugeschrieben wird. Dieses erlaubt es Journalisten, ihre Informanten nicht offen legen zu müssen – weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber dem Staat und schützt so die Meinungs- und Pressefreiheit. Laut Meyer sei der Forenbeitrag als Leserbrief anzusehen. Das Amtsgericht Duisburg teilte diese Meinung jedoch nicht. Die Postings seien nicht redaktionell aufgearbeitet, sondern wandern ungefiltert ins Netz, womit sie nicht als Leserbrief gelten. Die redaktionelle Aufbereitung wie sie bei Tageszeitungen gemacht wird, sei nicht vorhanden. Es handle sich lediglich um eine Einstellung eines Textes, stellten die Richter klar.
Der Redakteur habe somit nicht das Recht, die Identität zu verschweigen. Dass die Beugehaft ein starkes Druckmittel ist, zeigte sich auch in diesem Fall wieder, denn sie kann wiederholt verhängt werden, wenn der Zeuge weiter schweigt. Die Redaktion entschied sich ihren Kollegen nicht in Haft zu schicken und gab die Daten heraus. „Das werde ich nicht machen“, sagte Meyer. „In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, die Daten des Users, die wir besitzen, preiszugeben“, sagt Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Welche Daten dabei herausgerückt wurden und was die Staatsanwaltschaft mit diesen anfangen kann, ist unklar.
Erst vor wenigen Wochen gab es bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung einen ähnlichen Fall. Hier bekam die Redaktion der überregionalen Tageszeitung ungewollten Besuch von der Polizei, die sich mittels eines Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg Nutzerdaten einholte. Die nächst höhere Instanz sah die Herausgabe der Daten allerdings als rechtswidrig an und untersagte die weitere Nutzung der Daten. Glück für den Nutzer, der sich zuvor negativ über einen Regionalpolitiker geäußert hatte.