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BGH-Urteil

In-App-Kaufaufforderungen für Kinder unzulässig

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In-App-Kaufaufforderungen für Kinder unzulässig
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Ein Urteil, das zwar einige Eltern erfreuen dürfte, aber weitreichende Folgen für eine gesamte Branche haben könnte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vsbv) hatte gegen den Spiele-Publisher Gameforge geklagt, da dieser in seinem Onlinespiel „Runes of Magic“ Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zum Kauf animiert haben soll. Erst gestern erwirkte der Verband einen entscheidenden Sieg gegen Vodafone. Der Mobilfunkanbieter darf nicht mehr mit dem Zusatz „grenzenloses Surfen“ werben. Im jüngsten Fall hatte Gameforge für eine Sonderaktion geworben, in der zunächst Spieler die Gelegenheit bekommen sollten, preisgünstig zu einer neuen Ausrüstung für ihre Charaktere zu kommen: „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewissen ‚Etwas’“, war damals der entscheidende Satz, mit dem sich jetzt die Richter des Bundesgerichtshofes auseinandersetzen mussten. Ihrer Einschätzung nach richte sich der Text bei seiner Wortwahl eindeutig an Kinder. Hinzu komme, dass damals die Möglichkeit geboten wurde, die Zahlung per SMS durchzuführen.

Erfreuen dürfte dieses Urteil vor allem Eltern. In den vergangenen Monaten gerieten In-App-Käufe verstärkt in Kritik. Zuletzt hatte Apple verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den nicht autorisierten In-App-Kauf (u.a. durch Kinder) zu verhindern. Zudem kennzeichnet man jetzt Anwendungen, die In-App-Käufe anbieten, innerhalb des AppStores. Apple musste vor wenigen Jahren eine Sammelklage einstecken, weil es zunächst möglich war, den In-App-Kauf ohne Eingabe der Apple-ID anzustoßen. Der Konzern musste daraufhin den Klägern einen Teil der Kosten zurückerstatten.

Für die gesamte Free-to-play-Branche könnte das Urteil allerdings schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Das Modell sieht vor, das Spiel zunächst kostenlos anzubieten. Die Finanzierung des Angebots wird durch kostenpflichtige Zusatzinhalte wie eben eine Zusatzausstattung für die Spielecharaktere, neue Waffen oder Zeitvorteile. Fällt diese Möglichkeit jetzt weg, ist das hierzulande eine Bedrohung für das Geschäftsmodell Free-to-play. Denn: Ist ein Free-to-play-Titel mit einer Jugendfreigabe versehen, besteht potentiell die Gefahr, bei In-App-Käufen auch Kinder anzusprechen. Zudem könnte sich das auf andere Bereiche ausweiten – etwa kostenlose Apps für Smartphones, die sich ebenfalls ausschließlich über kostenpflichtige Zusatzinhalte finanzieren.

Laut Spiegel Online ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Es handle sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Da die Vertreter von Gameforge nicht zum Gerichtstermin erschienen sind, können sie binnen zwei Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils Einspruch einlegen. Sollte es tatsächlich zum Einspruch kommen, müsste noch einmal verhandelt werden. Die Spieleschmiede kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann zu entscheiden.

Außerdem erklärte BGH-Anwalt Peter Wassermann, dass es gewisse „Spielräume“ gäbe. Verboten sei lediglich die „unmittelbare Aufforderung“ zum Kauf, nicht aber eine Aufforderung, sich näher über ein Produkt zu informieren. Eine Aufforderung wie „Schau Dir unser tolles Angebot an“ wäre demnach laut dem Magazin in Ordnung.

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