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Noch immer verhandeln CDU, CSU und SPD über eine mögliche Regierungskoalition, das Spektrum der im Vorfeld zu klärenden Fragen reicht dabei von der Arbeitsmarkt- bis hin zur Wirtschaftspolitik. Aber auch IT-Themen stehen auf der Agenda, die vor einem Koalitionsvertrag abgearbeitet werden muss. Laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung ist ein Punkt dabei die Vorratsdatenspeicherung.
Der Tageszeitung zufolge hätten sich Union und SPD darauf geeinigt, die Speicherung wieder einzuführen, sofern sie dem deutschen Recht genüge. Denn genau daran war das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, das 2008 in Kraft trat, im Frühjahr 2010 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass zum einen die Sicherheit der gesammelten Daten nicht ausreichend geklärt sei, zum anderen würde die Regelung einen zu einfachen Zugang für staatliche Zugriffe erlauben.
Während Kritiker der Vorratsdatenspeicherung dies als Sieg feierten, musste sich die Regierung Beschwerden sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof seitens der EU Kommission gefallen lassen. Denn die 2006 beschlossene Vorlage sah vor, dass alle EU-Staaten bis Herbst 2007 eine entsprechende nationale Regelung beschließen und in Kraft setzen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konnte Deutschland dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen, das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft allerdings noch.
Wie genau die neue Gesetzesvorlage aussehen soll, ist laut FAZ noch unklar, auch eine Antwort auf die Frage der Speicherdauer soll es noch nicht geben. Auch das Thema Datenschutz müsse in Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf den NSA-Skandal neu bewertet werden, so die Zeitung. Überraschend ist es dabei nicht, dass das Thema es in die Koalitionsverhandlungen geschafft hat. Denn schon in den letzten Monaten und Jahren hatte die SPD immer wieder für ein derartiges Gesetz ausgesprochen. Einzig die FDP, bis zur letzten Wahl an der Regierung beteiligt, hatte sich immer wieder dagegen ausgesprochen.
An der Art der Daten, die erfasst werden sollen, wird sich aber auch unter einer großen Koalition nichts ändern, da die EU-Vorgabe hier eindeutig formuliert ist. Unter anderem müssen bei Telefonaten die beteiligten Telefonnummern, Datum und Uhrzeit gesichert werden, bei Handy-Nutzung zusätzlich die IMEI des Geräts. Bei Internet-Verbindungen sind IP-Adressen, die eindeutige Anschlusskennung des Nutzers sowie Datum und Uhrzeit festzuhalten. Darüber hinaus muss bei der Verwendung von Mobilfunknetzen der jeweilige Standort gespeichert werden.