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Noch in dieser Woche wollen CDU, CSU und SPD den seit Wochen in Arbeit befindlichen Koalitionsvertrag fertigstellen. Im aktuellen dritten Entwurf, der Hardwareluxx vorliegt, ist dabei erstmals auch eine konkrete Aussage zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu finden.
Wörtlich heißt es: „Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen“. Damit bestätigt sich das, was sich bereits Ende Oktober abgezeichnet hat. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zu diesem Zeitpunkt gemeldet, dass sich die drei Parteien, die sich für die laufende Legislaturperiode zur großen Koalition zusammenschließen wollen, an einer Neufassung des 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppten „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ versuchen wollen. Das Gericht hatte damals unter anderem bemängelt, dass zum einen die Sicherheit der gesammelten Daten nicht ausreichend geklärt sei, zum anderen aber auch staatliche Zugriffe zu einfach möglich sein.
Zumindest letzteres soll durch die klare Definition im Koalitionsvertrag vermutlich geregelt sein, den Schutz der Daten sollen hingegen die Telekommunikationsanbieter sicherstellen. Denn hierzu heißt es: „Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen“. So soll gewährleistet werden, dass der Zugriff auf die Daten dem deutschen Datenschutzgesetz unterliegt, in Hinblick auf die NSA-Affäre dürfte aber auch der Schutz vor ausländischen Geheimdiensten eine gewisse Rolle spielen. Offen bleibt aber, ob sich die mögliche große Koalitionen mit ihrem Umsetzungsvorschlag gegen die EU durchsetzen kann. Denn diese verlangt in ihrer Richtlinie 2006/24/EG, dass die betroffenen Daten mindestens sechs Monate gespeichert werden. Im Koalitionsvertrag ist jedoch die Rede von höchstens drei Monaten, auf die man in Brüssel hinwirken möchte.
An der grundsätzlichen Kritik dürfte sich aber trotz der geplanten Änderungen im Vergleich zum ersten Gesetz nichts ändern. Denn nach wie vor müssten die Telekommunikationsanbieter zahlreiche Nutzerdaten aufzeichnen und auf richterliche Anweisung hin zur Verfügung stellen. Dazu gehören Zeit und Dauer von Telefonaten sowie die entsprechenden Telefonnummern, die Speicherung von IP-Adressen und Anschlusskennungen bei Internet-Nutzung sowie die Geräte-IMEI und der jeweilige Standort bei der Benutzung von Mobiltelefonen.
Der dritte Entwurf des Koalitionsvertrags kann hier heruntergeladen werden.