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Verbraucherschützer gehen gegen LTE-Tarife der Telekom vor (Update)

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Verbraucherschützer gehen gegen LTE-Tarife der Telekom vor (Update)
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Gerade einmal zwei Tage ist es her, dass die Deutsche Telekom eine Kehrtwende in Sachen Drosselung von Festnetz-Internet-Anschlüssen gemacht und somit auf die Kritik von Nutzern, Politik und Verbraucherschützern reagiert hat. Letztere haben nun aber in Person der Verbraucherzentrale Sachsen erneut den Bonner Konzern für seine Geschwindigkeitspolitik ins Visier genommen.

Dabei geht es allerdings nicht um die etwaige Drosselung im Festnetz, sondern bei Internet-Anschlüssen per LTE. Denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale werden „die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er [der Tarif, Anm. d. Red.] eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht“. Konkret zielt man dabei auf den Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“, der zu Preisen ab 34,95 Euro angeboten wird. Geworben wird hier mit Aussagen wie „Surfen mit bis zu 100 MBit/s“ und „Internet Flat“. Aber: „Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn je nach gewähltem Tarif wird die vereinbarte Höchstgeschwindigkeit ab 10, 15 oder 30 GB auf 384 Kb/s im Down- und 64 Kb/s im Upstream begrenzt.

Die beanstandeten Tarife und Aussagen

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Damit kann nach Ansicht Henschlers „allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden“. Letztlich könnten die Kunden die „vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet“ nicht mehr nutzen. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, die Deutsche Telekom abzumahnen. Bis zum 11. Dezember hat das Unternehmen nun Zeit, die entsprechenden Klauseln aus den Tarifen zu entfernen, andernfalls soll eine Klage angestrengt werden. Kommt es zu diesem Schritt, dürfte der Ausgang ungewiss sein.

Zwar beruft sich die Verbraucherzentrale auf das Urteil des Landgerichts Köln in Sachen Drosselklausel, dieses bezog sich aber einzig und allein auf die Festnetz-Tarife der Bonner. Die nun kritisierten Bedingungen gelten allerdings für eine Mobilfunktechnik, auf welche die Begründung der Kölner Richter - Erwartungshaltungen der Nutzer aufgrund der zeitlichen Entwicklung von Festnetz-Tarifen - nicht ohne weiteres zutrifft. Allerdings vermarktet die Deutsche Telekom das Paket „Call & Surf Comfort via Funk“ auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Festnetz & DSL“. Eine Stellungnahme des Unternehmens liegt noch nicht vor.

Update: Eine offizielle Stellungnahme der Deutsche Telekom gibt es noch immer nicht, doch das Unternehmen hat in aller Stille seine Homepage überarbeitet. So wurden die „Call & Surf Comfort via Funk“-Tarife gestern noch mit den Ausagen „Internet Flat“ und „Festnetz Flat“ beworben, mittlerweile ist nur noch letzterer Hinweis vorhanden. An den weiteren Angaben hat sich nicht verändert, womit es sich um eine klare Reaktion auf die Abmanung der Verbraucherzentrale Sachsen handeln dürfte.

Der Zusatz  „Internet Flat“ fehlt seit wenigen Stunden
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