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Die am 1. Juni gestarteten neuen Base-Tarife sorgten in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen. Das überwiegende Echo fiel dabei nur wenig schmeichelhaft für die Marke der E-Plus-Gruppe aus, abgesehen von einem möglichen Kundenverlust dürfte der Verzicht auf Daten-Flatrates in Verbindung mit Zwangs-Upgrades des Datenvolumens bislang jedoch keine Konsequenzen gehabt haben.
Dies könnte sich jedoch ändern. Denn gegenüber Hardwareluxx kündigte Katja Henschler, Referatsleitern Telekommunikation/Elektronische Medien der Verbraucherzentrale Sachsen, an, dass man die Tarife „juristisch sehr genau unter die Lupe nehmen“ werde. Nach ersten Beschwerden durch Verbraucher habe man die neuen Bedingungen näher in Augenschein genommen und habe „größte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der neuen Tarifgestaltung“.
Aber nicht nur die Neuerungen selbst könnten für Base Folgen haben, auch das Werben mit dem Begriff Flatrate sieht die Verbraucherzentrale kritisch, hier bestünden „juristische Bedenken, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Art“. Grund hierfür ist die Gestaltung der Homepage. Denn die Tarif-Details enthalten einen Link, der einen Flatrate-Tarif - „Einmal zahlen - dann ist alles drin!“ - bewirbt. Letztlich führt das Aufrufen des Links jedoch nur zu einem teureren Tarif, in dem zwar alle Telefonate und SMS enthalten sind, jedoch gleichzeitig nur ein ebenfalls limitiertes Datenvolumen inklusive der Zwangs-Upgrades.
Trotz mehrfacher Nachfragen wollte E-Plus sich bislang nicht zu den neuen Tarifen äußern.
Die Kritik bezieht sich vor allem auf das automatische und kostenpflichtige Buchen von weiteren Datenpaketen. Ist das tariflich zugesicherte Volumen aufgebraucht, werden automatisch und ohne Wahlfreiheit bis zu drei neue Pakete hinzugefügt. Erst wenn dieses Zusatzvolumen aufgebraucht ist, drosselt Base die Übertragungsrate, wie man es von Flatrates anderer Anbieter kennt. Kunden müssen jedoch beachten, dass sie ebenfalls automatisch permanent in einen höheren Datentarif gestuft werden, wenn sie in drei aufeinander folgenden Monaten das Übertragungsvolumen voll ausgeschöpft haben. Ein Recht auf eine anschliessende Herunterstufung gibt es jedoch nicht.