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Während Amazon in den USA seine Auseinandersetzung rund um bessere Einkaufsbedingungen mit Warner Home Video beigelegt hat, geht es im Streit mit dem deutschen Buchhandel in die nächste Runde. Denn nach eigenen Prüfungen hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.
In der Begründung des Verbands heißt es, dass der Online-Händler mit seinem „erpresserischen Vorgehen“ gegen das Kartellrecht verstößt. „Das Geschäftsgebaren Amazons hat nicht nur Auswirkungen auf die betroffenen Verlage, sondern stellt eine Gefahr für alle Anbieter und Vertreiber von E-Books in Deutschland dar“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Die eingeschalteten, auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwälte hätten bestätigt, dass Amazon seine Marktmacht eindeutig ausnutze. Konkret geht es dabei um Lieferverzögerungen bei gedruckten Büchern, durch die Druck auf verschiedene Verlage ausgeübt werden soll. Damit versuche der Konzern, höhere Rabatte beim Einkauf von E-Books durchzusetzen, statt derzeit etwa 30 Prozent verlange man 40 bis 50 Prozent. Da Amazon im deutschen Online- und Versandhandel im Bereich Bücher jedoch einen Marktanteil von rund 70 Prozent und damit eine marktbeherrschende Stellung habe, müsse das Bundeskartellamt einschreiten. Denn: „Im konkreten Fall haben Verlage aufgrund der übermächtigen Stellung von Amazon so gut wie keine Möglichkeiten, auf alternative Absatzportale auszuweichen, ohne erhebliche Wettbewerbsnachteile zu erleiden“, so der Börsenverein. Doch eine Vorteilsgewährung nur aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung soll durch das Kartellrecht verhindert werden.
Eine Reaktion des Bundeskartellamts gibt es noch nicht. In der Regel gehen die Wettbewerbshüter derartigen Beschwerden nach, falls es erste Hinweise gibt, tätig werden müssen sie allerdings nicht, da sie von Amts wegen ermitteln.