Werbung
Der Kartellbeschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels räumt Amazon keine Chancen ein. Denn wie das Unternehmen auf Nachfrage von Hardwareluxx mitteilt, seien die Behauptungen „nicht wahr“.
Laut Sprecherin Christine Höger verschicke man Titel „umgehend an Kunden“ - auch die von Verlagen des Bonnier-Konzerns. Allerdings macht der Online-Händler keinen Hehl daraus, dass man Bücher von Ullstein, Carlsen und anderen Bonnier-Töchtern anders als in der Vergangenheit behandelt: „Für einige Printtitel des Verlagshauses Bonnier kaufen wir derzeit weniger Lagerbestand ein als wir dies normalerweise tun würden“. Dass dies eine Reaktion auf Verhandlungen rund um die Einkaufspreise von E-Books ist, wird nicht bestritten, im Gegenteil. „Bei der großen Mehrheit der Titel, die wir von Bonnier (Teil des internationalen 3-Milliarden-Euro-Medienkonglomerats Bonnier Media Group AB) verkaufen, verlangt Bonnier von uns wesentlich mehr für die digitale Version eines Titels als für die gedruckte Version des gleichen Titels“, so Höger.
Kunden würde jedoch erwarten, dass ein E-Book aufgrund fehlender Kosten für Druck, Lagerung, Fracht und Retoure günstiger als die Printversion sein müsse, dies sollte auch Vorteile für Amazon bieten: „Wir glauben, dass sich dieser Umstand auch in den Konditionen widerspiegeln sollte, zu denen Buchhändler bei Verlagen einkaufen“.
Während die Aussage, die Kosten für Produktion und Bereitstellung eines E-Books seien geringer als bei einem gedruckten Exemplar, durchaus zutrifft, verschweigt Amazon jedoch einen wichtigen Punkt. Denn die Forderung, Bonnier solle seine E-Books günstiger als die Printfassung verkaufen, damit die Erwartungen der Käufer erfüllt werden, ist nur ein Scheinargument. Wie auch gedruckte Bücher unterliegen E-Books der Buchpreisbindung, womit Amazon die geforderten günstigeren Einkaufskonditionen nicht an den Verbraucher weitergeben dürfte - ein Entgegenkommen der Verlage würde somit lediglich die Bilanz des Händlers verbessern.
Laut Börsenverein sind Rabatte in Höhe von 30 Prozent üblich, Amazon hingegen strebe 40 bis 50 Prozent an und bewege sich damit an der Grenze dessen, was als kartellrechtlich noch legitim gilt; das Bundeskartellamt stuft 50 Prozent als Höchstwert ein. Doch in erster Linie geht es dem Verband nicht um die Höhe der geforderten Nachlässe, sondern um den Druck, den der weltgrößte Online-Händler einzig und allein aufgrund seiner Marktmacht ausüben kann. Ob die Wettbewerbshüter die Ansicht der Buchhändler teilen, bleibt abzuwarten. Eine Stellungnahme der Behörde liegt derzeit noch nicht vor.