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Landgericht Frankfurt untersagt Uber Fahrten in ganz Deutschland

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Landgericht Frankfurt untersagt Uber Fahrten in ganz Deutschland
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Zumindest vorerst müssen Taxi-Unternehmen keine Konkurrent durch das US-Unternehmen Uber befürchten. Denn das Landgericht Frankfurt hat sich zugunsten der etablierten Anbieter ausgesprochen, in dem es Uber jegliche Fahrten in Deutschland untersagt hat.

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG, ein Zusammenschluss verschiedener Taxi-Zentralen, hatte in Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt, weil man es als erwiesen ansah, dass Uber sich einen unfairen Wettbewerb mit den traditionellen Anbietern liefere. Denn während deren Fahrer sowohl einen Personenbeförderungsschein als auch einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen müssten, würden Uber-Fahrer in der Regel über keines von beiden verfügen.

Dieser Auffassung folgte das Landgericht und untersagt jegliche Fahrt, bei Verstößen können Strafen von bis zu 250.000 Euro pro Fall verhängt werden. In der Begründung heißt es weiter, dass Uber zwar nicht direkt die Beförderungsleistung erbringt, als Vermittler jedoch am begangenen Verstoß teilnehme.

Attraktive App, aber unfairer Wettbewerb: Uber darf vorerst keine Fahrten mehr in Deutschland organisieren

Der Kläger zeigte sich nach dem Verhängen der einstweiligen Verfügung zufrieden, auch Uber müsse sich am Ende den deutschen Gesetzen unterordnen, „Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln“, so Dieter Schlenker, Vorsitzende der Genossenschaft.

Völlig anders betrachtet man die Sachlage hingegen bei Uber. Dort heißt es, dass man seine Rechte „mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“ werde. Den Vorwurf, die Uber-Fahrer würden die geltenden Gesetze ignorieren, kommentiert man nicht. Statt dessen heißt es aus der Zentrale, „dass Wettbewerb für alle gut ist“.

Überrascht dürfte Uber aber über die Verfügung nicht sein. Denn schon zuvor hatte das Unternehmen zunächst zwei Schlappen hinnehmen müssen, in Berlin konnte man die erstinstanzliche Entscheidung zunächst aufheben lassen, in Hamburg sorgten lediglich Formfehler dafür, dass eine Verfügung nicht in Kraft treten konnte. Die nun für ganz Deutschland geltende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt dürfte aber nicht nur die beiden genannten Städte in ihrem Bestreben, Uber verbieten zu lassen, bekräftigen. Denn bereits in der vergangenen Woche hieß es aus Stuttgart, dass man sich die Auseinandersetzungen sehr genau anschaue und anschließend alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen wolle, um dem Dienst den Start in der Schwaben-Metropole zu verbieten.

Dort und in Köln wollen die US-Amerikaner ihre per App organisierten Dienste noch in diesem Jahr anbieten.

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