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Trotz einstweiliger Verfügung vermittelt Uber über seine Applikationen weiterhin Fahrten in deutschen Städten. In einer Stellungnahme erklärt das Unternehmen, dass man seine Tätigkeit nicht stoppen wird. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt sei falsch, die Verfügung wurde „zu Unrecht erlassen“.
Die Vorwürfe, die letztendlich zur Entscheidung des Gerichts geführt haben, kommentiert man hingegen nicht. Statt dessen greift man auf altbekannte PR-Strategien zurück und stellt den vermeintlichen Nutzen für Verbraucher in den Vordergrund. „Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten in Europa zählt. Es liegt daran, dass die deutschen Verbraucher kluge Entscheidungen, fortschrittliche und zukunftsorientierte Städte und den erstklassigen Service von Uber gutheißen“, so der Wortlaut im Uber-Blog. Das einzige Bestreben der Taxi-Unternehmen sei es hingegen, „die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken“.
Dem widerspricht hingegen Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP. Man fürchte grundsätzlich keinen neuen Mitbewerber, im Gegenteil: „Wettbewerb fördert im Interesse unserer Kunden die Qualität der Leistung. Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle - auch neue - Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.“
Doch genau dies ist nach Meinung der Frankfurter Richter nicht der Fall. Denn während traditionelle Taxifahrer unter anderem einen Personenbeförderungsschein und einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen müssen, ist beides bei den meisten Uber-Fahrern nicht vorhanden. Darüber hinaus vermuten Finanzbehörden und Branchenkenner, dass in der Regel auch kein Gewerbeschein vorhanden ist. Zwar erbringe Uber nicht selbst eine Beförderungsleistung, als Vermittler trage man jedoch einen Teil der Verantwortung.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen der Widerspruch haben wird, denn das Unternehmen einlegen will. Wird diesem stattgegeben, würde das Verbot bis zum endgültigen Urteil zunächst aufgehoben.