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Autonomes Fahren

Bundesregierung streitet über Haftung

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Bundesregierung streitet über Haftung
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Bereits in den kommenden Monaten will die Bundesregierung mit den ersten Maßnahmen starten, die das Erproben und Entwickeln des autonomen Fahrens erleichtern und beschleunigen sollen. Doch ausgerechnet in einem der wichtigsten Punkte treten die Verantwortlichen auf der Stelle: Wer haftet bei einem Unfall, wenn der Rechner das Kommando hatte?

Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Printausgabe berichtet, vertreten das zuständige Bundesverkehrsministerium sowie das Bundesjustizministerium jeweils eigene, nicht übereinstimmende Positionen. Aus ersterem heißt es, dass man den Fahrer aus der Haftung entlassen müsse, wenn man die Technik fördern will, letzteres beharrt darauf, dass in letzter Konsequenz der menschliche Fahrer die Verantwortung tragen müsse. Eine Einigung scheint angesichts der Meinungen nicht ohne weiteres möglich zu sein, was am Ende der hiesigen Industrie schaden könnte.

Laut Thomas Jarzombek (CDU), bis 2013 Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags sei es durchaus denkbar, dass man angesichts der ungeklärten Frage den Anschluss verlieren werde. Gegenüber dem Wirtschaftsblatt bestätigte eine nicht genannte Quelle aus der Automobilbranche die Bedenken: „Der Kunde wird im Zweifel ein Auto, das autonom fahren kann, nicht kaufen.“ Schließlich lohnt sich für diesen die Investition in die Technik nur, wenn sie auch problemlos genutzt werden kann.

Auch beim Koalitionspartner SPD ist man sich im Klaren darüber, dass die Haftungsfrage geklärt werden müsse. Denn: „Das hochautomatisierte Fahren kann die Chance bieten, den Straßenverkehr sicherer und effizienter zu organisieren“, so Sören Bartol.

Während in den USA selbst LKW bereits autonom fahren dürfen, streitet man in Deutschland noch immer über die Haftungsfrage

Während in den USA selbst LKW bereits autonom fahren dürfen, streitet man in Deutschland noch immer über die Haftungsfrage

Dabei hat man die erste Chance vor wenigen Tagen verstreichen lassen. Denn das für Deutschland für die Verkehrsregelung verbindliche Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr soll an den entsprechenden Stellen für das autonome Fahren angepasst werden. Da die Bundesregierung jedoch auf eine Antwort verzichtet hat, ist dies vorerst nicht mehr möglich – stattdessen muss eine nationale Lösung gefunden werden.

Wie schnell dies für den Standort Deutschland zu einem Problem werden kann, zeigen laut Handelsblatt die Initiativen in anderen Staaten. So will Volvo bereits im übernächsten Jahr in Schweden 100 Fahrzeuge autonom einsetzen, auch in Belgien dürften die Rahmenbedingungen für derartige Versuche in absehbarer Zeit geschaffen sein. Dass die USA selbstfahrende PKW – und LKW – in einigen Bundesstaaten auf öffentlichen Straßen testen lassen, ist für VW und Co. ebenfalls ein Nachteil.

Ändern soll sich dies frühestens 2018. Denn bis dahin sollen, so die Politik, die entsprechenden Paragrafen rund um die Haftung angepasst sein. Am Plan, ein Teilstück der Bundesautobahn 9 in eine öffentliche Teststrecke umzubauen, ändert dies nichts. Allerdings muss auch hier in letzter Instanz ein Mensch eingreifen können, im Falle eines Unfalls haftet dieser – auch wenn der Unfall nachweislich auf die Elektronik zurückzuführen ist.

Quellen und weitere Links

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