Werbung
Am Montag begann vor dem Amtsgericht Leipzig der Prozess gegen zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to, welches im Zuge eines internationalen Polizeieinsatzes im Juni 2011 geschlossen wurde und zahlreiche Festnahmen nach sich zog. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten sollen die Plattform unterstützt haben. Ihnen wurde gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Sie sollen mehrere 10.000 Raubkopien von Filmen und Serien auf verschiedenen Filehostern hochgeladen und auf Kino.to veröffentlicht haben.
Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen und die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Amtsrichter Mathias Winderlich hätten die beiden Männer ihre Taten gestanden, allein der 32-Jährige soll auf den eigenen und fremde Filehoster über 50.000 Raubkopien geladen haben. Aufgrund der umfassenden Geständnisse konnten die Richter schon am Montagnachmittag das Urteil fällen, ursprünglich sollten die Verhandlungen am heutigen Dienstag fortgeführt werden. Die Haftstrafen wurden dabei auf Bewährung ausgesetzt, zusätzlich werden für die beiden Täter hohe Geldtrafen in Höhe von 75.000 bzw. 1.500 Euro fällig. Da sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die beiden Angeklagten auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil sofort rechtskräftig.
Bereits 2012 wurde der Gründer und Chef der Plattform zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weitere Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. Die Plattform war vor knapp vier Jahren zusammen mit mehreren Streaming-Hostern vom Netz genommen worden. Die Hauptbeschuldigten sollen mit Werbung und Premium-Zugängen siebenstellige Gewinne erwirtschaftet haben – je nach Quelle soll die Webseite täglich zwischen 400.000 und 4 Millionen Nutzer gezählt haben. Verantwortlich für den internationalen Polizeieinsatz war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES). Damals wurden 13 Personen verhaftet.
Auch beim Nachfolger Kinox.to gab es bereits schon die eine oder andere Großrazzia.