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Dobrindt fordert Führerschein- und Kennzeichenpflicht

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Dobrindt fordert Führerschein- und Kennzeichenpflicht
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In Deutschland nimmt die Zahl der Hobby-Piloten, die mit ihrer Drohne Fotos und Videos von der Umgebung aufnehmen, stetig zu. Auch wir haben uns in der Vergangenheit immer mal wieder ausführlich mit den kleinen Fluggeräten beschäftigt – zuletzt warfen wir einen näheren Blick auf die Dji Phantom 3 Professional, welche bereits ab 1.399 Euro erhältlich ist und obendrein hochauflösende 4K-Videos aufnimmt sowie Fotos mit einer Auflösung von 12 Megapixeln schießt.

Die steigende Zahl solcher Drohnen bringt aber auch neues Gefährdungspotential wie zum Beispiel Kollisionen oder Abstürze mit sich. Immer wieder kommt es vor, dass Rettungshubschrauber während eines Einsatzes Ausweichmanöver fliegen müssen, oder aber Drohnen auf vielbefahrenen Straßenzügen abstürzen. Selten ist dabei der Unfallverursacher ausfindig zu machen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will deswegen die Nutzung von Drohnen neu regeln und deutlich verschärfen.

Drohnen sollen künftig registriert werden, um den Eigentümer später identifizieren zu können. Hierfür sollen privat und gewerblich genutzte Drohnen ab 500 g künftig kennzeichnungspflichtig werden. Zudem soll mit ihnen nicht überall geflogen werden dürfen. Verboten werden sollen Flüge über Wohngebiete, Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorte, Einsatzgebiete oder über Polizei- und Industrieanlagen. Auch der Überflug von militärischen Anlagen, Justizvollzuganstalten und großen Menschenansammlungen soll verboten werden. Zudem dürfen Privatpersonen mit ihren Drohnen nur noch in einer Höhe von maximal 100 Metern fliegen, die Drohne muss auf Sichtweite geflogen werden.

Für gewerblich genutzte Drohnen sollen zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben werden. Gewerbliche Nutzer von Drohnen sollen den Plänen des CSU-Politikers zufolge einen Führerschein machen müssen, um fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen zu können. Die Lizenz hierfür soll vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden. Dafür darf dann auch außerhalb der Sichtweite geflogen werden.

Wann die neuen Regeln und in welchem Umfang in Kraft treten werden, ist offen.