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Erst wollte man eine Kündigungswelle nicht kommentieren, kurze Zeit später folgte dann aber doch ein Statement. Geholfen hat das Number26 aber nicht, um die Welle der Kritik verebben zu lassen. Im Gegenteil: Mit der Ankündigung, man werde neue Regeln im Sinne einer überarbeiteten Preisstruktur erarbeiten, brachte man kurze Zeit später wieder Kunden gegen sich auf. In Teilen könnten die sich nun bestätigt fühlen, nicht jeder dürfte mit der sogenannten Fair-Use-Regelung einverstanden sein.
Die sieht zunächst ein grundsätzlich kostenloses Konto vor, generelle Kontoführungsgebühren wird Number26 auch weiterhin nicht verlangen. Änderungen gibt es aber bei Bargeldabhebungen. Keine Gebühren werden künftig fällig, wenn bei Cash26-Partnern - dazu gehören unter anderem die Ketten Penny, Real, Rewe und Budni - Geld im Rahmen eines Einkaufs abgehoben wird.
Erfolgt die Abhebung hingegen an anderer Stelle, beispielsweise an einem Geldautomaten, wird es etwas komplizierter. Kunden unter 26 Jahren oder diejenigen, die Number26 für die Führung ihres Hauptkontos nutzen, können dies fünfmal pro Monat kostenlos tun. Als Hauptkonto definiert das Unternehmen die Konten, auf denen entweder regelmäßig Einkommen oder innerhalb von zwei Monaten Gutschriften in Höhe von mindestens 1.000 Euro eingehen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, sind nur drei kostenlose Bargeldabhebungen inbegriffen. Ab der sechsten bzw. vierten Abhebung außerhalb des Cash26-Netzwerks werden dann jeweils 2 Euro fällig. Ausnahme: Abhebungen im Ausland bleiben auch weiterhin kostenlos. Inkraft wird die neue Regelung am 7. September treten, zunächst wird es dann aber eine dreimonatige Übergangsfrist geben, in denen die Zusatzgebühr nicht verlangt wird.
Als Grund für diese Struktur nennt Number26 die insbesondere in Deutschland hohen Kosten für Bargeldabhebungen und bestätigt damit nochmals, warum Ende Mai eine hohe Zahl an Kunden die Kündigung erhielt.
Klausel verstößt gegen Urteil des Bundesgerichtshofs
Ärger mit Verbraucherschützern dürfte die neue Preisliste aber ebenfalls einbringen. Denn an letzter Stelle werden die Gebühren für Ersatzkarten genannt, die je nach Versandgeschwindigkeit 10 oder 25 Euro betragen. Zwar betont Number26, dass der Kunde nur dann zahlen muss, wenn er für Verlust oder Beschädigung der alten Karte verantwortlich ist.
Der BGH hatte aber bereits im vergangenen Oktober entschieden, dass die Ausstellung einer Ersatzkarte grundsätzlich kostenlos sein müsse. Den Richtern zufolge sei eine zum Konto gehörende Karte ein fester Vertragsbestandteil, ohne den das Konto selbst nicht genutzt werden könne. Einzige Bedingung: Der Kunde muss die alte Karte sperren lassen.
Kostenpflichtiges Konto in der nächsten Woche
Zusätzlich hat Number26 aber auch ein komplett neues Produkt angekündigt. Gegenüber mobiFlip erklärte das Unternehmen, dass man ab der nächsten Woche das Flex Konto anbieten werde. Damit richtet man sich an diejenigen, die aufgrund mangelnder Bonität von anderen Banken abgelehnt worden sind oder würden - so die eigene Aussage. Allerdings unterschlägt man damit das seit 19. Juni geltende Recht auf ein Basiskonto - ein sogenanntes Jedermann-Konto - unabhängig von der Bonität bei jeder deutschen Bank.
Details will man erst in den kommenden Tagen verraten, in der von Number26 bereitgestellten API sind aber bereits einige wenige Informationen enthalten. Antragsteller werden demnach während der Anmeldung darauf hingewiesen, wenn ihre Bonität für das kostenlose Konto zu gering ist - im direkten Anschluss soll das Flex Konto als Alternative genannt werden.
Für das werden der API zufolge pro Monat 6 Euro Grundgebühr verlangt, für jede Bargeldabhebung werden 2 Euro fällig - auch, wenn diese bei Cash26-Partnern erfolgt. Einmal pro Jahr will Number26 die Bonität der entsprechenden Kunden überprüfen. Hat diese dann eine gewisse Höhe erreicht, soll der Wechsel zum kostenlosen Modell möglich sein.