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Gerichtsurteil

Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden

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Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden
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Seit Jahren kämpft der umstrittene, ursprünglich in Kiel geborene Internetunternehmer Kim Schmitz alias Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA. Nun hat der 43-Jährige eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Wie das Nachrichtenportal NZ Herald berichtet, hat das oberste Gericht in Neuseeland am Montag seiner Auslieferung an die USA und damit die Entscheidung der unteren Instanz zugestimmt. Richter Murray Gilbert argumentierte, dass Schmitz nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne – wie es die US-Behörden ursprünglich verlangten – wohl aber wegen Betruges. Schmitz droht in den USA eine mehrjährige Haftstrafe, unter anderem wegen Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche. Bis zu 20 Jahre könnte er hinter Gitter kommen.

Dotcom hatte 2005 die Filesharing-Plattform Megaupload gegründet, auf die Nutzer Daten hochladen und mit anderen teilen konnten. Der Dienst wurde zwar kostenlos und werbefinanziert angeboten, per kostenpflichtigem Premium-Account konnten Nutzer das Datenlimit pro Datei aber vergrößern und die Downloadgeschwindigkeiten deutlich erhöhen – außerdem wurde die Wartezeit auf einen Download für die zahlende Kundschaft aufgehoben. Viele der Nutzer nutzten den Dienst dafür, um illegale Inhalte zu verbreiten. Sie luden urheberrechtlich geschütztes Material wie Kinofilme, Videospiele, eBooks, Software und Musik auf die Plattform.

2012 wurde Megaupload von US-Behörden geschlossen, im Zuge der Ermittlungen wurden in acht Ländern 20 Wohnungen durchsucht und weitere Personen festgenommen. Besitztümer im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar wurden beschlagnahmt, ebenso wie Server in den USA, Kanada und den Niederlanden. Kim Schmitz, der sich seitdem gegen die Anschuldigungen wehrt, gründete ein Jahr nach der Schließung mit „ Mega“ einen ähnlichen Dienst, bezeichnete diesen allerdings als „Cloud Storage“-Dienst, bei den eine zusätzliche Verschlüsselung die nötige Sicherheit gewährleistet, sodass nur der Nutzer weiß, welche Daten auf seinem Cloud-Speicher abgelegt sind. Um sich jedoch voll seinem Auslieferungsverfahren widmen zu können, hat Schmitz seinen Chefsessel dort allerdings wieder verlassen.

Die Anwälte Dotcoms kündigten an, abermals gegen das Urteil vorzugehen und vor den Berufungsgerichtshof ziehen zu wollen. „ Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein“, zeigte sich Ron Mansfield optimistisch. Die Entscheidung des Gerichts bezeichnete er als „ äußerst enttäuschend“.

Auch Schmitz selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht die Entscheidung des obersten Gerichts als Politikum zwischen Neuseeland und den USA an. Auf Twitter schrieb er: „ Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil.