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DWD WarnWetter-App

Gericht stuft kostenlose App als unzulässig ein

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Gericht stuft kostenlose App als unzulässig ein
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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine Warndienst-App nicht mehr kostenlos anbieten. Dies hat nach einer Klage von Wetter Online das Landgericht in Bonn entschieden. Wetter Online hatte geklagt, da die kostenlose App zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Dies hat das Gericht nun bestätigt und weckt damit Erinnerungen an den Streit zwischen privaten und öffentlichen Sendern.

Wetter Online bietet ebenfalls eine eigne App an. Diese kann wahlweise mit Werbung genutzt oder gegen den Kauf der App in eine Version ohne Werbung umgewandelt werden. Da der DWD seine App komplett ohne Werbung und kostenfrei anbietet, greifen laut Wetter Online viele Anwender zu dieser App und schauen sich nicht nach weiteren Alternativen um. Erst recht werden Apps von Kontrahenten gemieden, die mit Werbung oder gegen einen Kaufpreis finanziert werden. Außerdem werde die App des DWD über Steuermittel finanziert, womit private Unternehmen es schwerer haben sich im Markt durchzusetzen. 

Die WarnWetter-App des DWD darf laut Urteil des Landgerichts nicht mehr kostenfrei angeboten werden. Dies betrifft alle Plattformen. Damit ist die App sowohl auf dem Smartphone, Tablet als auch für den Computer nicht zulässig. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass nicht nur Warnmeldungen über die App versendet werden, sondern auch umfassend über das Wetter informiert werde. Damit steht der Deutsche Wetterdienst in Konkurrenz zu privaten Unternehmen. Durch die kostenfreie App stärke das Unternehmen seine Marktmacht und somit sei das Angebot wettbewerbswidrig.

Derzeit hat der DWD noch keine Stellung zum Urteil bezogen. Erst einmal möchte man die vollständige Urteilsbegründung abwarten und danach entsprechend reagieren.