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Die Bundesnetzagentur hat der Telekom bis Ende März eine Frist gesetzt, um die geforderten Auflagen bei StreamOn zu erfüllen. Die Auflagen sehen vor, dass das Angebot an die neuen Verordnungen der EU angepasst werden müsse. Laut der Bundesnetzagentur würde StreamOn gegen die Vorgaben der Netzneutralität und Roaming verstoßen, da Kunden das Angebot lediglich in Deutschland nutzen könnten. Sobald sich der Kunde im Ausland befindet, wird das Datenvolumen von den StreamOn-Partnern wieder belastet. Die Netzneutralität sieht allerdings vor, dass alle Dienste ohne Länderbeschränkung genutzt werden können. Zudem gilt die Roaming-Regelung innerhalb der EU, womit StreamOn auch innerhalb der EU das Datenvolumen nicht belasten dürfte.
Die Telekom hat nun gegen die Auflagen Klage im Eilverfahren eingereicht. Damit möchte das Unternehmen die Umsetzung der Auflagen umgehen und müsste diese dann nicht bis Ende März umsetzen. Laut den Kollegen von Golem hat die Telekom bereits am 31. Januar eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Da die Entscheidung allerdings etwas längere Zeit in Anspruch nimmt, hat die Telekom zusätzlich noch ein Eilverfahren eröffnet.
Die Entscheidung im Eilverfahren steht derzeit noch aus. Sollte die Telekom das Eilverfahren verlieren, würde eine Änderung von StreamOn bis zum 31. März für die Telekom zur Verpflichtung werden. Kunden könnten dann den Dienst auch im EU-Ausland nutzen. Sollte eine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden, könnte die Telekom allerdings auch noch eine Fristverlängerung beantragen.