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Die Übernahme des Musikerkennungsdienstes Shazam durch Apple könnte wider erwarten doch nicht zustande kommen. Denn wie die EU-Kommission mitteilt, haben mehrere Mitgliedsstaaten Bedenken angemeldet. Befürchtet wird, dass der Wettbewerb durch den Kauf nachhaltig beschädigt werden könnte. Die Begründung klingt zunächst unerwartet.
Denn während Apple mit Apple Music direkt beim Musik-Streaming mitmischt und in Europa die Nummer zwei hinter Spotify ist, agiert Shazam in einem anderen Bereich. Der 2002 gestartete Dienst hilft dabei, Musik anhand bestimmter Parameter zu identifizieren, entsprechende Apps gibt es unter anderem für Android und iOS. Apple selbst soll es bei der geplanten Übernahme, die auf 400 Millionen US-Dollar geschätzt wird, aber nicht um die Erkennung von Titeln oder Interpret gehen, sondern um den darauf folgenden Schritt. Denn wurde die Musik erkannt, leitet Shazam den Nutzer auf Wunsch zu einem Streaming-Dienst oder Download-Portal weiter, der oder das den Titel im Repertoire hat.
Mit der Übernahme von Shazam könnte Apple jedoch an Kundendaten, die unter anderem das Verhalten nach der Erkennung eines Titels beinhalten, gelangen und diese für eigene Zwecke nutzen. Ein mögliches Problem, wie es aus Brüssel heißt: „Der Zugang zu derartigen Daten würde es Apple ermöglichen, die Kunden konkurrierender Anbieter gezielt anzusprechen und zu einem Wechsel zu „Apple Music“ zu ermutigen. Daraus könnte sich ein Wettbewerbsnachteil für konkurrierende Musik-Streamingdienste ergeben."
Denkbar wäre nicht nur eine Hervorhebung von Apple Music, sondern auch ein Ausschluss von Mitbewerbern, auf die Shazam derzeit noch verweist. Dass Shazam keinen „wesentlichen Einstiegspunkt" für das Musik-Streaming darstellt, spielt für die EU-Kommission keine Rolle. Entscheidend sei lediglich die Frage, ob sich die Spielregeln ändern könnten.
Eine erste Entscheidung wird es innerhalb von 90 Arbeitstagen, also bis zum 4. September, geben. Hinter der Prüfung stehen entsprechende Anträge der EU-Staaten Österreich, Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Spanien und Schweden, die teilweise bereits Ende Dezember gestellt wurden. Kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass der Wettbewerb durch die Übernahme gefährdet werden könnte, kann sie gemäß Fusionskontrollverordnung Auflagen erteilen oder die Übernahme im Ganzen verbieten.