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Gericht weist Eilantrag der Deutschen Telekom zurück (Update)

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Gericht weist Eilantrag der Deutschen Telekom zurück (Update)
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Die von der Deutschen Telekom angebotene Option StreamOn befindet sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln nicht im Einklang mit deutschen Gesetzen. Die Richter folgen damit der Auffassung der Bundesnetzagentur, die sich vor knapp einem Jahr ähnlich äußerte. Die Folgen des Urteils sind noch nicht absehbar. Unter Umständen müssen Kunden auf die Vorteile der Option künftig verzichten.

Im Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass StreamOn vor allem in zwei Punkten geltende Vorschriften missachten würde. So sei nicht nur die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bei der Nutzung bestimmter Dienste rechtswidrig, sondern auch die Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung im EU-Ausland; dort greifen die StreamOn-Vorteile nicht, stattdessen wird das zum Tarif gehörende Datenvolumen genutzt. Den verlangten Anpassungen wollte die Deutsche Telekom nicht nachkommen, stattdessen wurde im März ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Der wurde nun mit der gleichen Begründung zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung heißt es, dass die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auch dann die Netzneutralität verletze, wenn der Nutzer dem zustimme - dies sei schlicht „unerheblich". Hinzu komme die Verletzung der EU-Roaming-Regeln: „Danach dürften für Roaming-Dienste im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden. Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht."

Ob die Deutsche Telekom Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Ebenso bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesnetzagentur verhalten wird. Denn eine solche Beschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung, Sanktionen könnten somit jederzeit verhängt werden. Für den Fall des Scheiterns vor Gericht hatte die Deutsche Telekom das Aus von StreamOn angedroht. Begründet wurde dies mit den hohen Kosten, die eine Berücksichtigung des EU-Roaming-Regeln nach sich ziehen würden.

StreamOn ermöglich die Nutzung zahlreicher Dienste, ohne dass der dabei entstehende Datenverkehr auf das zum Vertrag gehörende Dantevolumen angerechnet wird. Allerdings wird gleichzeitig die maximale Übertragungsrate während der Nutzung der Dienste reduziert, was eine Beeinträchtigung der Video- und Audio-Qualität nach sich ziehen kann. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Aktivierung von StreamOn nicht, nach Angaben der Deutschen Telekom nutzen mehr als eine Million Kunden die Option.

Update

Am Abend hat sich die Deutsche Telekom zu Wort gemeldet. Gegenüber Golem erklärte das Unternehmen erklärte das Unternehmen, dass man Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werde. Für die inzwischen mehr als 1,5 Millionen StreamOn-Nutzer werde es zunächst keine Änderungen geben.

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